Dossier: Caesar-Kommentare Schweizer Humanisten
Heinrich Glarean · Johannes Rhellicanus · Jean Rosset
Einführung: Kevin Bovier (deutsche Übersetzung: Clemens Schlip). Version: 31.10.2024.
Die Wiederentdeckung antiker Texte ist ein zentrales Anliegen der humanistischen Bewegung. Auch in der Schweiz veröffentlichten die Gelehrten des 16. Jahrhunderts Editionen, Übersetzungen und Kommentare zu diesen Texten. Wir haben auf diesem Portal bereits folgende präsentiert: die Justin-Edition von Simon Grynaeus, die Pindar-Edition von Jacob Ceporin, der gereinigte Martial von Conrad Gessner, die Odyssee-Übersetzung von Simon Lemnius, die Annotationes von Glarean zu Titus Livius, Quintus Curtius und Sueton, und schliesslich noch den Kommentar von Joachim Vadian zu Pomponius Mela. Ein antiker Autor verdient jedoch aufgrund seiner Bedeutung für die Schweizer Humanisten eine gesonderte Betrachtung: Caesar. Vor allem sein Gallischer Krieg erregte ihre Aufmerksamkeit, da die antiken Helvetier, die man zu dieser Zeit als Vorfahren der Schweizer zu betrachten begann, darin eine wichtige Rolle spielten.
Dieses starke Interesse an Caesar fand seinen Ausdruck in der Veröffentlichung von Ausgaben und Kommentaren durch mehrere Schweizer Humanisten. Im Rahmen dieses Dossiers untersuchen wir drei Kommentare, die uns Aufschluss darüber geben, wie Caesar im 16. Jahrhundert gelesen wurde. Diese exegetischen Arbeiten stammen von Heinrich Glarean, Johannes Rhellicanus und Jean Rosset. Wie wir sehen werden, hat jeder Kommentar seine Besonderheiten, da die Humanisten sehr subjektiv an die antiken Texte herangehen.
Die Annotationes von Glarean
Es ist unnötig, Glarean hier vorzustellen, einen der wichtigsten Vertreter des Schweizer Humanismus, dessen Werke auf diesem Portal einen prominenten Platz einnehmen. Er lehrte bereits seit neun Jahren in Freiburg i. Br., als seine Annotationes zu Caesar erschienen, die den ersten gedruckten Kommentar zum Gallischen Krieg und zum Bürgerkrieg darstellten.
Es mag verwundern, dass erst 1538 ein Kommentar zu einem so bedeutenden Autor wie Caesar erschien. Virginia Brown ist der Ansicht, dass dies auf die Einfachheit des caesarischen Stils und die Tatsache zurückzuführen ist, dass die Humanisten vor allem an den politischen und moralischen Aspekten der Diktatur Caesars interessiert waren und es daher vorzogen, sich in ihren Werken mit diesen zu beschäftigen. Einige mittelalterliche und frühneuzeitliche Manuskripte enthalten zwar Korrekturen und Randbemerkungen, diese sind jedoch zu kurz, als dass man sie als Kommentar bezeichnen könnte. Es gibt jedoch zwei handschriftliche Kommentare, die im 15. Jahrhundert in Italien verfasst wurden. Der eine ist anonym, der andere stammt von dem italienischen Humanisten Aulo Giano Parrasio.
Die erste Ausgabe von Glareans Kommentar erschien 1538 bei Johann Faber in Freiburg i. Br. und im selben Jahr bei Sébastien Gryphe in Lyon und bei Bartolomeo Zanetti in Venedig (in letzterem Fall zusammen mit dem Text von Caesar). Eine zweite, von Glarean überarbeitete Ausgabe entstand 1544, wieder in Freiburg i. Br., aber in der Offizin von Stephan Graf. Die Annotationes wurden dann im 16. und 17. Jahrhundert regelmässig nachgedruckt.
An der Universität Freiburg im Breisgau unterrichtete Glarean Poesie und antike Geschichte. Aus den Aufzeichnungen eines seiner Studenten ist bekannt, dass er 1537-1538 eine Vorlesung über den Gallischen Krieg hielt. In seiner Widmungsepistel hob Glarean die stilistischen Qualitäten Caesars sowie seine geographische und historische Genauigkeit hervor. Dagegen machten die Kopisten Fehler bei den Ortsbeschreibungen, den Namen der Völker (vor allem der Gallier) oder auch bei den Zahlen; um diese zu korrigieren, müsse man sich in Gallien und Germanien gut auskennen. Glarean nimmt für sich in Anspruch, in Gallien geboren zu sein, auch wenn er es nicht vollständig durchwandert habe. Ohne das Verstreichen der Jahrhunderte zu berücksichtigen, verwendet er also eine antike Bezeichnung, um eine zeitgenössische Realität zu bezeichnen; das ist eine für Humanisten typische Haltung. Auf diese Weise belegt er seine Kenntnis der gallischen Angelegenheiten und beansprucht Autorität als Caesar-Kommentator. In ähnlicher Weise behauptet er, die Helvetier, d. h. die Schweizer, gut beobachtet zu haben, die sich seiner Meinung nach ihre frühere Freiheit und Grösse sowie ihre keltische Sprache bewahrt haben. Seit dem Ende des 15. Jahrhunderts wurden die Schweizer tatsächlich mit den Helvetiern der Antike gleichgesetzt, wie zum Beispiel Peter Numagens handschriftliche Notizen zu Caesars Gallischem Krieg zeigen, die in einer Inkunabel von 1482 erhalten sind. Glarean selbst trug in seiner Helvetiae Descriptio von 1514 zu dieser Assoziation bei. Im weiteren Verlauf der Widmungsvorrede geht Glarean auf die Arbeiten seiner Vorgänger ein: Er würdigt Raimondo Marlianis Verdienste um einen geographischen Index (um 1475), der jedoch nicht frei von Fehlern sei, und wirft vor allem Enea Silvio Piccolomini vor, Helvetien mit dem Elsass identifiziert zu haben (in seinem Werk De Europa von 1458).
Der Kommentar zeugt von Glareans bekanntem Interesse an Geographie und Geschichte, sowie generell an allem, was mit den Helvetiern zu tun hat, und das in einer Zeit, in der patriotische Schwärmerei auch bei der Kommentierung antiker Werke üblich war. Der Kommentator macht – mit grösserem und kleinerem Anspruch auf Richtigkeit – Vorschläge zur Textverbesserung bestimmter Passagen. Darüber hinaus gibt es Exkurse in die jüngere Geschichte und Auseinandersetzungen mit zeitgenössischen Autoren. Schliesslich widmete Glarean auch sprachlichen Problemen grosse Aufmerksamkeit. Die Anmerkung, die wir hier präsentieren, betrifft die Sprache der Helvetier. Wir veröffentlichen sie so, wie sie in der überarbeiteten Ausgabe von 1544 steht (Glarean hat im Vergleich zur ersten Ausgabe einige Ergänzungen vorgenommen). In dieser Anmerkung möchte der Kommentator beweisen, dass die Helvetier Gallisch sprachen. Glarean zitiert zahlreiche antike Autoritäten, um seine Argumentation zu stützen, und vergleicht gallische und deutsche Wörter miteinander. Er erwähnt auch die Forschungen, die Aegidius Tschudi in seiner Alpisch Rhetia, die 1538 im selben Jahr wie die erste Ausgabe der Annotationes erschien, zu diesem Thema durchgeführt hat.
Die Annotationes des Johannes Rhellicanus
Der Zürcher Johannes Rhellicanus, dessen Biographie an anderer Stelle auf diesem Portal nachgezeichnet wird, ist weniger bekannt als Glarean. Seine Annotationes, die sich mit den Werken Caesars und dem Corpus Caesarianum befassen, erschienen im Februar 1543 posthum (Rhellicanus starb im Januar 1542).
Wie die Annotationes des Glarean wurden sie in einem didaktischen Kontext verfasst. In seiner Widmung schreibt Rhellicanus, dass er 1528 an der Hochschule in Bern eine Vorlesung über Caesar gehalten habe. Später habe ihn sein Freund Leonhard Hospinian überredet, seine Notizen zu dieser Caesar-Vorlesung zu veröffentlichen. Rhellicanus überarbeitete sie daraufhin für die Veröffentlichung. Das Datum der Widmungsepistel (April 1540) scheint darauf hinzudeuten, dass die Arbeit schon zu einem früheren Zeitpunkt hätte gedruckt werden können. Rhellicanus erwähnt die Existenz des Kommentars von Glarean, scheint aber zu glauben, dass dieser noch nicht veröffentlicht worden sei. Allerdings hatte der Glarean-Kommentar zu dem Zeitpunkt, als Rhellicanus dieses Vorwort schrieb, bereits mehrere Auflagen erlebt, was Gelehrten dazu veranlasst hat, an der Aufrichtigkeit des Zürchers zu zweifeln. Wenn er jedoch tatsächlich nicht wusste, dass Glareans Kommentar gedruckt worden war, und erst ganz am Ende seiner Arbeit davon erfuhr, verzichtete er vielleicht auf die Veröffentlichung seiner eigenen Annotationes, um seinem Landsmann keine Konkurrenz zu machen. Nach Rhellicanus’ Tod könnten sich seine Widmungsträger um den Druck der Annotationes gekümmert haben. Wie dem auch sei, auch wenn Rhellicanus nicht der erste war, der einen Kommentar zu Caesar veröffentlichte, so war er doch der erste, der die Werke des Corpus Caesareanum (den Alexandrinischen Krieg, den Afrikanischen Krieg und den Spanischen Krieg) kommentierte, mit denen sich Glarean nicht befasst hatte.
Das erklärte Ziel von Rhellicanus ist es, die Jugend beim Lesen der antiken Historiker zu unterstützen. Konkret zielt sein Kommentar darauf ab, bestimmte Passagen bei Caesar zu erhellen, insbesondere wenn es um die Geographie geht. Es geht also um Toponymie und Onomastik, aber auch um Rhetorik und Sprache. Wie bei Glarean scheinen patriotische Interessen auf, insbesondere wenn Caesar den pagus Tigurinus erwähnt (Caesar, Gallischer Krieg 1,12,4), was Rhellicanus die Gelegenheit gibt, ausführlich über seine Heimat Zürich zu sprechen. In der Ausgabe von 1543 erstreckt sich diese Anmerkung über 20 Seiten!
Rhellicanus beginnt seine Anmerkung mit einer Reflexion über den Begriff pagus und fragt sich dann, welchem Gebiet seiner Zeit der von Caesar erwähnte pagus Tigurinus entsprach. Zunächst widerlegt Rhellicanus die Argumente des Elsässers Beatus Rhenanus, der in seinen Res Germanicae die Ansicht vertrat, dass der pagus Tigurinus in der Region Uri gelegen habe, und vertritt die These, dass sich dieser pagus auf Zürcher Gebiet befunden habe. Dies veranlasst ihn, die Stadt und die Region Zürich im Stil eines Geographen (oder Chorographen) zu beschreiben, wobei er die Fruchtbarkeit des Bodens, die Nützlichkeit der Wasserläufe für den Handel und die Annehmlichkeiten der Umgebung für Spaziergänge und andere Aktivitäten im Freien lobt. Nach diesem Exkurs kehrt Rhellicanus zur Geschichte der Stadt zurück und nutzt mittelalterliches Archivmaterial, um eine Verbindung zwischen der antiken Vergangenheit und seiner eigenen Zeit herzustellen. Am Ende dieser sehr langen Ausführungen ist er sich darüber bewusst, dass er die Grenzen der Anmerkungen überschritten hat, rechtfertigt dies jedoch mit den Erfordernissen seiner Beweisführung.
Der Libellus variarum lectionum von Jean Rosset
Der letzte Kommentator, mit dem wir uns hier befassen, ist weitgehend unbekannt. Jean Rosset aus Les Ormonts studierte an der Akademie in Lausanne, wo er von den Berner Behörden finanzierte Stipendien erhielt. Zunächst gehörte er wahrscheinlich zu den zwölf Jungen, die im Internat des Professors für die artes liberales lebten (vor 1559), bevor er ein ausserordentliches Stipendium erhielt (für den Zeitraum 1559/1560 bis 1560/1561). Auguste Bernus behauptet, dass Rosset zum Zeitpunkt des Erscheinens seiner Caesar-Edition Regent am Collège de Lausanne gewesen sei, gibt aber keine Quelle für diese Information an. Später, als Rosset boursier (d. h. Schatzmeister) der Stadt Lausanne geworden war, widersetzte er sich der Verschwörung von Isbrand Daux, dem Bürgermeister von Lausanne, der die Stadt den Savoyern ausliefern wollte. Nach dem Scheitern der Verschwörung wurde Rosset Bürgermeister dieser Stadt (29. Dezember 1588) und blieb es bis 1592. Die Spuren seiner literarischen Tätigkeit stammen aus der Zeit vor seinem politischen Engagement. Neben der hier besprochenen Ausgabe von Caesar hinterliess Rosset am Ende des Grammatik- und Rhetorikhandbuchs von Antoine Vessod, der an der Akademie von Lausanne unterrichtete, eine Botschaft an den Leser in lateinischen und griechischen Versen. Von ihm ist auch ein Brief aus dem Jahr 1563 an den Berner Pastor Johannes Haller erhalten, der neun Gedichte in elegischen Distichen anlässlich des Todes von Wolfgang Musculus enthält.
Die Ausgabe der Werke Caesars und des Corpus Caesarianum erschien 1571 in Lausanne bei Jean Le Preux. Sie ist dem Rat der Stadt Lausanne gewidmet, in Anerkennung der Unterstützungsleistungen, die Rosset während seiner Studienzeit in dieser Stadt erhalten hatte. In der Widmung begründet Rosset seine Ausgabe damit, dass trotz der Arbeit früherer Herausgeber viele Passagen in Caesar noch immer problematisch seien und philologisch bearbeitet werden müssten, und dass Blaise Marcuard, Professor für die artes liberales in Lausanne, ihn dazu veranlasst habe, diese Aufgabe zu übernehmen. Bei der Erstellung des Textes stützte sich Rosset auf acht «Codices», von denen es sich bei sechs in Wahrheit um Editionen handelt, sowie auf einen Kommentar und ein Manuskript. Da er mit einer grossen Anzahl von Textvarianten konfrontiert war, stellte er eine Auswahl davon im Anschluss an den Text zusammen, um seine Leser zum Nachdenken anzuregen. Wie Virginia Brown anmerkt, ist diese Praxis des Sammelns von Varianten unter Humanisten, die an Caesars Text arbeiten, üblich, da sie mit einer grossen Anzahl von Manuskripten und gedruckten Ausgaben dieses Autors konfrontiert sind. Rossets Libellus variarum lectionum unterscheidet sich daher von den Arbeiten Glareans und Rhellicanus’ durch seinen streng philologischen Inhalt.
Rossets Kommentar verdankt viel dem Variarum lectionum libellus von Gian Michele Bruto, das in einer Caesar-Ausgabe von 1564 veröffentlicht wurde. Das System der Verweise zwischen Text und Kommentar ist ähnlich (Verwendung von Sternchen, Angabe der Seitenzahlen) und beide Kommentatoren nennen die Quellen, die sie benutzt haben. Es scheint, dass Rosset einige der aufgelisteten Werke nicht direkt konsultiert hat, sondern sie aus Bruto kennt, was er jedoch nicht erwähnt. Tatsächlich wurden drei der von Rosset angegebenen Quellen, nämlich das Manuskript von Carrara, die Lyoner Ausgabe von Sébastien Gryphe und die Florentiner Ausgabe, von Bruto verwendet. In einigen Anmerkungen erwähnt Rosset auch antike epigraphische Inschriften und Münzen, aber es ist nicht klar, ob er davon direkt oder indirekt Kenntnis hatte. Wie so oft in den philologischen Kommentaren dieser Zeit stellt der Humanist aus Les Ormonts die Entscheidung zwischen den von ihm vorgeschlagenen Textvarianten dem Leser anheim.
Bemerkungen zur Rezeption
Die Kommentare von Glarean und Rhellicanus haben eine recht grosse Wirkung entfaltet. Beide sind beispielsweise in Gottfried Jungermanns Sammelausgabe (1606) enthalten, die sowohl den Caesar-Text als auch die meisten damals verfügbaren Kommentare enthält. Die hier vorgestellte Anmerkung von Glarean wird von Conrad Gessner in seinem Mithridates (1555) im Kapitel über die alte gallische Sprache zitiert. Umgekehrt ist es erstaunlich, dass Gessner zum selben Thema seinen Zürcher Landsmann Rhellicanus nicht erwähnt, obwohl er dessen Arbeit kannte. Ein Jahrhundert später widerlegte ein anderer Sprachwissenschaftler, der Niederländer Marcus Zuerius van Boxhorn, Rhellicanus’ Meinung über die Unterschiede zwischen der germanischen und der gallischen Sprache. 1606 behauptete der Antwerpener Humanist Johannes Brantius im Brief an den Leser, der seinen Ad C. Iulii Caesaris commentarios notae politicae et criticae vorangestellt ist, dass Aldus Manutius d. J. für seine eigenen Anmerkungen zu Caesar viele Anleihen bei Rhellicanus gemacht habe. Was Rosset betrifft, so scheint der Einfluss seiner Variae lectiones praktisch gleich null gewesen zu sein. Wir haben heute noch 33 Exemplare seiner Edition, was nicht wenig ist, aber diese schmeichelhafte Zahl ist wahrscheinlich eher dem Erfolg Caesars als dem seines Kommentators zu verdanken. Schliesslich sind die Namen unserer drei schweizerischen Kommentatoren (neben vielen anderen) noch in der Caesar-Ausgabe von Frans van Oudendorp aus dem Jahr 1737 zu finden, verschwinden dann aber fast vollständig aus den modernen Ausgaben, was das Ende einer Epoche in der Philologie markiert: der Epoche der gelehrten Exkurse und der ex ingenio-Konjekturen.
Bibliographie
Bovier, K., «Pédagogie, patriotisme et philologie: Johannes Rhellicanus et ses Annotationes à César», in: F. Barrière/M. Bastin-Hammou/M. Ferrand/P. Paré-Rey (Hg.), Princeps philologorum. L’autorité du philologue dans les éditions des textes anciens à la Renaissance, Pessac, Presses universitaires de Bordeaux, 2024, 95-106, online.
Brown, V., «Caesar, Gaius Julius», in: F. E. Cranz/P. O. Kristeller (Hg.), Catalogus translationum et commentariorum: Mediaeval and Renaissance Latin Translations and Commentaries, The Catholic University of America Press, 1976, 87-139.
Crousaz, K., L’Académie de Lausanne entre humanisme et Réforme (ca. 1537-1560), Leiden/Boston, Brill, 2012.
Margolin, J.-C., «Glaréan, commentateur du ‘De Bello Gallico’», in: R. Chevallier (Hg.), Présence de César, Paris, Les Belles Lettres, 1985, 183-212.