Bildungsstätten der Jesuiten

Dossier Katholische Bildung · Petrus Canisius

Einführung: Clemens Schlip (traduction française: David Amherdt/Kevin Bovier). Version: 26.07.2023.


Ausgangslage in der Schweiz

Die Ausbreitung der Reformation in der Schweiz führte den katholisch bleibenden Kantonen dramatisch vor Augen, dass sie hinsichtlich zeitgemässer Bildungseinrichtungen der Gegenseite deutlich unterlegen waren, besass man hier doch nicht einmal wirklich taugliche Primarschulen. 1531 diskutierte man unter den «fünf Orten» (fünf der sieben katholischen Kantone, welche als gemeinsamer Machtblock auftraten) schon vergeblich über Lösungsmöglichkeiten für dieses Problem. 1537 luden sie den mittlerweile ausserhalb der Schweiz, in Freiburg im Breisgau, lebenden Glarean ein, als Lehrer zu ihnen zu kommen, was dieser in einem Schreiben vom 1. September 1537 aber mit Hinweis auf seine kränkelnde Frau und die Schwierigkeit eines Umzugs ablehnte. 1547 wurde bei der Tagsatzung der insgesamt sieben katholischen Orte (Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Luzern, Freiburg und Solothurn) in Luzern besorgt festgestellt, dass die reformierten Orte mithilfe der eingezogenen Kirchengüter zahlreiche Schulen gegründet hatten und die Katholiken zu wenig täten, um Lehrer auszubilden und so den Schulbesuch ihrer Jugendlichen in den evangelischen Gebieten zu bekämpfen. Glarean, den sie in dieser Angelegenheit um Rat fragten, machte in einem Brief an den Landschreiber Kaspar Bodmer zu Oberbaden vom 15. Juli 1548 verschiedene Vorschläge (Stipendien für Studenten an den Hochschulen zu Paris und Köln, Anstellung guter Prädikanten und Pfarrer auch aus dem Ausland etc.), die aber nicht konkret umgesetzt wurden. Immerhin holten der Freiburger Schultheiss und Rat zwischen 1546 und 1560 mehrfach seinen Rat bei der Auswahl neuer Lehrer und Prediger ein und folgten seinen Empfehlungen. Auf der Tagsatzung der sieben Orte in Baden im Jahre 1548 brachte sich Freiburg als Sitz einer gemeinsamen Schule ins Gespräch. 1558 kamen die sieben Orte überein, zwei oder drei Gelehrte zu berufen und eine Schule in Freiburg, Rapperswill, Bremgarten oder einem anderen Ort zu errichten, was aber nicht weiterverfolgt wurde.

 

Luzern

Im Luzerner Franziskanerkloster wurde bereits 1543 auf Ratsbeschluss hin eine Schule eingerichtet, doch über deren Lehrpersonal verlautet sowohl hinsichtlich der Qualität des Unterrichts als auch mit Blick auf ihr sittliches Betragen in den nächsten Jahren nur Negatives. 1567/68 werden in Luzern erstmals ernsthafte Bemühungen greifbar, vor Ort eine höhere Bildungsinstitution einzurichten, die allerdings erfolglos blieben, obwohl man sich bemühte, Gelehrte anzuwerben. Neue Bewegung in diese Angelegenheit brachte ein Besuch des Mailänder Erzbischofs Carlo Kardinal Borromeo (Karl Borromäus) vom 22. bis 24. August 1570 im Rahmen einer Rundreise durch die «fünf Orte». Er sprach sich gegenüber den Luzerner Ratsherren für die Errichtung eines den Vorschriften des tridentinischen Konzils entsprechenden Seminars für die deutschsprachige Schweiz in Luzern unter Mitarbeit der Jesuiten aus. Am 25. September 1573 brachten einflussreiche Männer beim Kleinen Rat von Luzern (der die aktuellen Staatsgeschäfte besorgte) eine Initiative zur Errichtung einer höheren Schule und der Berufung der Jesuiten als Lehrer ein; mehrere von ihnen (allen voran der Schultheiss Ludwig Pfyffer) sagten zu diesem Zweck Unterstützung aus ihrem Privatvermögen zu. Im Januar 1574 sandte der Rat von Luzern eine Bittschrift an Papst Gregor XIII., in der sie ihn um eine Zusendung von Jesuiten zum Zwecke der Schulgründung ersuchten; dieser sowie der Ordensgeneral genehmigten das Anliegen. Im August des gleichen Jahres trafen die ersten Patres in Luzern ein und begründeten das dortige Kollegium; sie begannen sogleich mit dem Unterricht, soweit das vor der tatsächlichen Kollegiumsgründung möglich war. Als Schule diente zunächst das Gasthaus «Zum Schlüssel» am Barfüsserplatz, das zur Hälfte vom Rat für die Patres angemietet worden war. 1579 wurde ein neues, zweckmässiges Schulhaus eingeweiht; es stand an Stelle des früheren Wirtshauses «Zum Kopf» (gegenüber dem Ritterschen Palast, in dem die Jesuiten mittlerweile wohnten), das Ludwig Pfyffer zu diesem Zwecke für 1460 Gulden erworben und dem Rat zu Abriss und Neubau bereitgestellt hatte.

Der französische König Heinrich III. förderte das Unternehmen der Luzerner Schulgründung mit einem jährlichen Zuschuss von 300 Gulden, da es dazu beitrug, die Studienaufenthalte junger Schweizer in Italien zu reduzieren, wo sie oft mit antifranzösischen Gesinnungen in Berührung kamen. Die Finanzierung dieses Schulbetriebs kostete zwischen 1574 und 1577 2050 Gulden, wovon 468 Gulden aus der Luzerner Staatskasse kamen. 1577 formulierte der Rat die förmliche Stiftungsurkunde, in der die Einrichtung der Schule mit insgesamt vier Klassen beschlossen wurde (mit der Einrichtung der vierten Klasse wurde 1579 diese Vorgabe erfüllt). Von zwanzig Konventualen sollte einer als Alphabetarius fungieren, ein weiterer als Prediger und Christentumslehrer; vier Professoren sollten Grammatik und die humanistischen Wissenschaften unterrichten. Der Stiftungsfond betrug 40.000 Gulden, eine Summe, die erst 1580 vollständig erreicht wurde. Davon steuerte 12.000 Gulden wiederum der König von Frankreich bei. Weitere Geldgeber waren u. a. der Herzog von Savoyen (8000 Gulden), der Bischof von Basel (2000 Gulden) sowie besonders auch der Luzerner Schultheiss Pfyffer (5000 Gulden), der bedeutendste Fürsprecher der Schulgründung in Luzern. Dieses Kapital sollte bei einem jährlichen Ertrag von 5% (=2000 Gulden) die von den Jesuiten als nötig betrachtete Summe für den Unterhalt des Kollegiums in einem Jahr einbringen. Für jede der 20 Personen des Kollegs wurden dabei je 100 Gulden veranschlagt. Die Verwaltung des Fonds oblag dem Staat, der sich auch verpflichtete, die notwendigen Summen in jedem Fall auszuzahlen. Bis 1584 wurden nur für jede damals tatsächlich im Kollegium anwesende Person 100 Gulden ausgezahlt, ab dann die Gesamtsumme. Das Kapital von 40.000 Gulden war zu einem grossen Teil nicht unmittelbar verfügbar, da es auch aus Erträgnis- bzw. Pensionszusicherungen bestand. Dies galt besonders auch für die von Frankreich in Form eines Pensionsvertrags zugesicherten 12.000 Gulden; schon ab 1582 stellte diese Pension ein finanzielles Sorgenkind dar, da sie nicht immer regelmässig ausbezahlt wurde. Philipp II. von Spanien unterstützte das Kollegium 1587 mit einer Einmalzahlung von 12.000 Gulden. Die Inflation führte dazu, dass die veranschlagten 2000 Gulden sich bereits 1590 als unzureichend erwiesen; 1599/1600 wurde daher das Stiftungskapital anlässlich der Einrichtung dreier neuer Professuren von 40.000 auf 52.000 Gulden aufgestockt. Die weitere Entwicklung der finanziellen Verhältnisse liegt ausserhalb des für uns relevanten Zeitraums.

In der Anfangszeit des Kollegiums kam es zu Differenzen zwischen dem Rat und den Jesuiten, da die Patres einen umfassenderen humanistischen Unterricht anbieten wollten als die Behörde sich das vorgestellt hatte (ihr hatte eine minimal ausgestattete Einrichtung nach dem Muster der alten Kloster- und Stiftsschulen vorgeschwebt, während die Jesuiten schon ein umfassenderes Konzept verfolgten, wie es der Orden später in der Ratio Studiorum offiziell formulieren werden sollte). Die weitere Schulgeschichte detailliert nachzuzeichnen, ist hier nicht der Ort. Erwähnung verdient noch die Erweiterung des Unterrichtsangebots durch eine Rhetorikklasse im Schuljahr 1599/1600. Der Griechischunterricht offenbarte wenige Jahre darauf Konfliktpotential. 1605 griff die zuständige Behörde Klagen auf, die Jesuiten würden in dieser Sprache zu viel verlangen und dadurch abschreckend auf Schüler wirken (was aus dieser Beschwerde folgte, ist unbekannt). Der Griechischunterricht stellte zu dieser Zeit in der gesamten oberdeutschen Provinz der Jesuiten ein stetes Problem dar; einerseits versuchten viele Schüler sich ihm zu entziehen, andererseits wurde über seine Vernachlässigung geklagt.

Die für Jesuitenschulen so charakteristischen Theateraufführungen sind in Luzern ab dem 10. November 1579 nachweisbar. An diesem Tag wurde bei der Eröffnung des bereits erwähnten neuen Schulhauses das Stück De Musarum Parnasso pulsarum ad Helvetios Catholicos migratione et gratulabunda receptione öffentlich aufgeführt («Über die Einwanderung der vom Parnass vertriebenen Musen in die katholische Schweiz und ihre glückwunschvolle Aufnahme»). In der Folge wurde dann fast jedes Jahr eine grosse Aufführung veranstaltet (daneben gab es noch kleinere Aufführungen in bescheidenerem Rahmen); bis Mitte des 17. Jahrhunderts wurden vor allem Stücke aufgeführt, die Heiligenviten thematisieren. Nur wenige dieser Texte sind aus den in unserem Zusammenhang relevanten ersten hundert Jahren des Kollegs erhalten.

 

Freiburg

Am Anfang des 16. Jahrhunderts gab es in Freiburg noch eine gute Lateinschule sowie den Humanistenkreis um Peter Falk; um 1550 hatte sich die Lage wesentlich verschlechtert. Wie in vielen anderen Gebieten auch stellte der unzureichende Ausbildungsstand im Klerus ein Problem dar. 1501 musste in einem Konkordat zwischen dem Klerus von St. Nikolaus und dem Rat der Stadt festgehalten werden, dass künftig nur solche Kleriker Pfründen erhalten sollten, die des Lesens und Singens kundig waren (die Geistlichen, die bereits über Pfründen verfügten, wurden ausdrücklich ausgenommen, wofür es wohl gute Gründe gab).

Eine massgebliche Rolle bei der Herbeiholung der Jesuiten spielten der bereits in den Jahren zuvor um das Schulwesen bemühte Stadtprediger Peter Schneuwly und der päpstliche Nuntius Giovanni Francesco Bonhomini (1536-1587). Am Abend des 10. Dezember 1580 traf Petrus Canisius gemeinsam mit dem päpstlichen Nuntius in Freiburg ein. Papst Gregor XIII. stattete in seiner Bulle Paterna illa charitas vom 26. Februar 1580 gemäss einer aus Freiburg an ihn herangetragenen Anregung das Kollegium Sankt Michael mit den Gütern des zu diesem Zwecke aufgehobenen Prämonstratenserklosters Niederberg (Humilimont) bei Marsens (welches in praktischer und moralischer Hinsicht als funktionsuntüchtig galt) aus. Am 18. Oktober 1582 nahm das Kolleg St. Michael in der Lausannegasse seine Tätigkeit auf. Sein erster Rektor war der aus Schlesien gebürtige Pater Petrus Michael (1549-1596; französisch: Pierre Michel). Der Unterricht begann zunächst in den drei Klassen der Rudimenta, der Grammatik und der Syntax; im September 1584 folgte eine höhere Klasse für den humanistischen Unterricht, 1586 wurde noch die Rhetorikklasse hinzugefügt. Moraltheologie wurde ab 1599 unterrichtet; Logik und Philosophie wurden erst im 17. Jahrhundert eingeführt.

Da die Gebäude in der Lausannegasse sich bald als zu klein erwiesen, wurde vom Freiburger Rat zusammen mit dem Jesuitenprovinzial am 29. April 1594 ein Neubau auf dem Belsaihügel beschlossen, der am 5. August 1596 eingeweiht werden konnte; Petrus Canisius hielt dabei seine letzte öffentliche Ansprache.

Die Integration der aus dem Ausland stammenden Lehrkräfte in die Stadtgemeinschaft verlief nicht ganz reibungslos, da ihnen auch Misstrauen entgegenschlug; neben grundsätzlicher Xenophobie und der finanziellen Belastung durch die Einrichtung des Kollegiums waren hierfür auch Verdächtigungen ausschlaggebend, sie seien für Spanien oder das Haus Savoyen politisch tätig, bereiteten einen Religionskrieg vor oder seien für die Verbreitung der Pest verantwortlich. Auch die finanziellen Verhältnisse waren in den ersten Jahren nicht immer zufriedenstellend.

Auf Betreiben der Jesuiten hin wurde 1585 vom Rat der Stadt ein Buchdrucker berufen, der aus Rottenburg am Neckar gebürtige, zuvor im Elsass und in Freiburg im Breisgau tätige Abraham Gemperlin (1550-1639). Damit kehrte der Buchdruck nach langer Unterbrechung wieder nach Freiburg zurück. Da das Unternehmen sich in Freiburg finanziell nicht trug, zog Gemperlin 1593 nach Konstanz um, kehrte aber 1595 nach Freiburg zurück und betrieb das Geschäft nun gemeinsam mit Wilhelm Mäss (gest. 1619), dem er 1597 seine Anteile vollständig überliess. Hauptauftraggeber der Druckerei, deren Produkte sich durch eine gute Qualität auszeichnen, war das Jesuitenkollegium.

Eine Universität wurde in Freiburg (wie in der katholischen Schweiz überhaupt) nicht eingerichtet. Stipendien der Regierung ermöglichten allerdings auch finanziell weniger Begüterten das Studium im katholischen Ausland (Rom, Wien, Mailand, Paris, Besançon, Freiburg i. Br.). Schon 1548 hatte der katholische Gelehrte Glarean auf Anfrage den sieben katholischen Kantonen mitgeteilt, dass gute höhere Schulen seines Erachtens Vorrang vor einer Universitätsgründung hätten.

Das Kollegium in Freiburg war eine der Geburtsstätten des Jesuitentheaters. Hier wirkte von 1584 bis 1586 Jakob Gretser (1562-1625), dessen Stück über den attischen Menschenfeind Timon (nach dem gleichnamigen Text des Lukian) auf dem Liebfrauenplatz zur Aufführung kam; seine späteren Stücke konzentrierten sich auf christliche Stoffe. Neun seiner insgesamt dreiundzwanzig Stücke entstanden in Freiburg. Den Timon brachte er gleich zu Beginn seiner Tätigkeit in Freiburg (d. h. der Übernahme der Humaniora-Klasse) auf die Bühne (Näheres zu Autor und Stück in der Abteilung «Theater»).

Das Freiburger Jesuitentheater befand sich in seinen Anfängen in einer deutlich wahrnehmbaren Konkurrenz zu dem bereits erfolgreich etablierten Bibeldrama im reformatorischen Bereich (gerade auch im benachbarten Bern). Es überrascht daher nicht, dass die Jesuiten sich bemühten, durch eigene Stücke mit entsprechenden alt- oder neutestamentarischen Sujets gleichzuziehen. Auf der anderen Seite gingen sie mit der von ihnen stark gepflegten Gattung der Märtyrerspiele über das Angebot der protestantischen Bühnen hinaus.

Dieser historische Abriss muss sich auf das 16. Jahrhundert beschränken. Auf die weitere Geschichte des weit über den Kanton Freiburg hinaus bedeutenden Kollegiums, das sich ungeachtet gelegentlicher Krisen bis in die 1960er als Hort klassischer Bildung und überzeugter Katholizität präsentierte, kann hier nur hingewiesen, sie kann hier aber nicht behandelt werden.

 

Charakteristika des Unterrichts

Der Ordensgründer Ignatius von Loyola hatte bereits in den 1555 publizierten Konstitutionen den ordensinternen Studienverlauf in drei Stufen skizziert (1. Grammatik und Rhetorik; 2. Philosophie; 3. Theologie) und festgelegt, dass Kollegien und gelegentlich auch Universitäten Teil des Ordens zu sein hätten. Diese Bildungseinrichtungen wurden auch für ein über den Ordensnachwuchs hinausgehendes Publikum geöffnet. Der Unterricht sollte gemäss Mt 10,8 («Umsonst habt ihr empfangen, umsonst sollt ihr geben») unentgeltlich erteilt werden; es gab dementsprechend auch keine Gebühren für Prüfungen und Promotionen. In der Folge erwarb der Orden eine dominante Führungsrolle im gymnasialen und universitären Lehrbetrieb Europas (mit Ausnahme der juristischen und medizinischen Fakultäten) und wurde zum katholischen Schulorden par excellence. Die Ordensmitglieder (mit Ausnahme der Laienbrüder) waren im Rahmen ihrer Ausbildung in der Phase des «Scholastikats» gewöhnlich zwischen ihrem philosophischen und ihrem theologischen Studium für einige Jahre als Gymnasiallehrer tätig. Auch nach Abschluss des vollständigen Ausbildungskurses und Ablegung der vier Ordensgelübde (neben den traditionellen Gelübden der Armut, Keuschheit und Gehorsam zusätzlich auch das des besonderen Gehorsams gegen den Papst) war ein Einsatz im humanistischen Unterricht möglich, konkurrierte aber natürlich mit anderen Tätigkeitsfeldern wie der Seelsorge, der Mission oder dem theologischen und philosophischen Lehramt. Daneben gab es auch dauerhaft im gymnasialen Unterricht tätige magistri perpetui (ständige Lehrer), wobei es sich um Ordensmitglieder handelte, die sich für die höheren Studien der Philosophie und Theologie weniger geeignet gezeigt hatten. Die hier geschilderten Rahmenbedingungen führten zu einer grossen Fluktuation im Lehrkörper; besonders für begabtere Kräfte war der Schuldienst in der Regel nur eine relativ kurze Durchlaufstation. Zwar war eine Einübung der Scholastiker in ihre pädagogische Tätigkeit durch einen erfahrenen Lehrer in der Studienordnung von 1599 vorgesehen, doch in der Praxis gab es auch Klagen über die erzieherischen Qualitäten der Lehrkräfte. Allerdings muss festgehalten werden, dass schon diese Vorstufe einer zielgerichteten Lehrerausbildung über das damals in den protestantischen Gebieten Übliche hinausgeht; dort wurde diese Aufgabe erst im 18. Jahrhundert mit der Einrichtung philologischer Seminare angegangen.

Charakteristisch für die Jesuitenkollegien war ihr strikt organisierter Internatsbetrieb; es gab daneben aber auch externe Schüler. Auch wenn die berühmte Ratio Studiorum mit ihren detaillierten Anweisungen für den Lehrplan der Jesuitenschulen erst 1599 erschien, kann man daraus wohl Rückschlüsse auf den Unterricht im vorhergehenden Zeitraum ziehen (wir können dabei die höheren Studien in den theologischen Disziplinen unberücksichtigt lassen, da sich die von uns betrachteten Schulen in Luzern und Freiburg in dem im Frage stehenden Zeitraum auf die «gymnasialen» Klassen, die studia inferiora, beschränkten und auch diese sich erst nach einer Weile vollständig ausbildeten). Vorgesehen sind drei Jahre Grammatik, ein Jahr Humaniora und ein Jahr Rhetorik.

  1. Im ersten Grammatikjahr (Ratio Nr. 425-433) sollen Kenntnisse der lateinischen Grammatik und Syntax vermittelt werden. Ferner sollen Cicero übersetzt und erste Griechischkenntnisse vermittelt werden.
  2. Im zweiten Grammatikjahr (Ratio Nr. 415-424) soll die vollständige Kenntnis der lateinischen Grammatik erreicht werden. Lektüre sind wiederum Cicero und einfachere Gedichte Ovids. Das Griechische wird vertieft und die «Tafel des Kebes» gelesen. Im Freiburg las man vor 1599 zusätzlich zu Cicero noch die Dialoge des Humanisten Giovanni Pontano (1429-1509), dafür ist aber im Griechischen keine Lektüre ausgewiesen.
  3. Im dritten Grammatikjahr (Ratio Nr. 405-414) sollen die lateinischen Grammatik- und Syntaxkenntnisse zur Meisterschaft gebracht werden; die Kenntnisse in der lateinischen Metrik sollen vertieft werden. Im Griechischen sollen Fundamentalkenntnisse erreicht werden. Lektüre sind im Lateinischen sind Cicero (Briefe und philosophische Schriften), Elegien und Episteln Ovids in zensierten Fassungen, ebenfalls gereinigte Partien aus Catull, Properz, Tibull und Vergils Hirtengedichten sowie das vierte Buch aus dessen Georgica und das fünfte und siebente Buch der Aeneis. Im Griechischen liest man den heiligen Johannes Chrysostomos, Äsop, Agapets Werk über die Pflichten eines christlichen Fürsten und Vergleichbares.
  4. In der Humanioraklasse (Ratio Nr. 395-404) soll Eloquenz vermittelt werden. Man beschäftigt sich mit Rhetorik. Lektüre sind Cicero (Moralphilosophisches und einfachere Reden), die Geschichtsschreiber Caesar, Livius, Sallust und Quintus Curtius, Vergil (Hirtengedichte und das vierte Buch der Aeneis), ausgewählte Oden des Horaz sowie verschiedene zensierte (d. h. von «obszönen Stellen gereinigte») Elegien und Epigramme. Im Griechischen liest man Reden des Isokrates bzw. Predigten des Basilius und des Johannes Chrysostomos, Briefe Platons und des Synesios. Auch im Griechischen sollen nun aktiv selbst Texte verfasst werden. In Freiburg vor 1599 wird in diesem Schuljahr besonders lateinischer Stil und aktives Verfassen lateinischer Texte (Prosa und Vers) gepflegt. Als Lektüre werden dort auch noch die Tragödie Hercules Furens des Seneca, die Annalen des Tacitus und einige Dialoge Lukians erwähnt.
  5. In der Rhetorikklasse (Ratio Nr. 375-394) soll eine perfekte Ausdrucksfähigkeit in Prosa und Vers erreicht werden. Man studiert rhetorische Schriften Ciceros und des Aristoteles. Im Griechischen sollen die Kenntnisse der Prosodie und der Dialekte vertieft werden. Stilvorbild im Lateinischen ist Cicero. In Freiburg dauerte die Rhetorikphase damals faktisch zwei Jahre; man studierte Reden Ciceros, Livius und die Georgica Vergils und las Demosthenes.

In allen Klassenstufen bildete sowohl vor als auch nach Erscheinen der Ratio das Lateinische den Schwerpunkt des Unterrichts.

Laut der Stundentafel von 1595 begann der Schultag im Sommer um 5.45 mit einer Messe. Der eigentliche Klassenunterricht begann um 6.30 Uhr und dauerte vormittags bis 9 Uhr; um 12.15 wurde er wiederaufgenommen und dauerte dann bis 15 Uhr. Im Winter verschob sich dieser Tagesablauf um eine Stunde nach hinten.

Man kann ohne weiteres annehmen, dass der Freiburger Unterricht, wie an Jesuitenschulen üblich, auf permanenter Repetition des Erlernten, Lektüre und selbstständiger Textproduktion nach vorgegebenen Themen basierte (wobei der Schwierigkeitsgrade in höheren Klassen natürlich zunahm). Ein Charakteristikum des jesuitischen Unterrichts bildete das «Zertieren» (die concertatio), bei der einzelne Schüler (oder auch ganze Klassen oder Klassenhälften) einander als Wettstreiter gegenübergestellt wurden und dabei z. B. der Gegenseite Aufgaben zu stellen und gegebenenfalls ihre falschen Antworten zu verbessern. In höheren Klassenstufen fanden förmliche akademische Disputationen statt. Leistungsstarke Schüler konnten das Ehrenamt eines Decurio erlangen und halfen dann dem Lehrer, etwa indem sie Hefte einsammelten; der «Oberdecurio» bzw. «Zensor» einer Klasse achtete auf die Disziplin seiner Mitschüler.

 

Organisation der Schulen

Auch die folgenden Bemerkungen über die innere Organisation der Jesuitenschulen basieren im Wesentlichen auf der Ratio Studiorum von 1599, lassen sich aber auch auf die zuvor herrschenden Verhältnisse übertragen.

In letzter Instanz lag die Verantwortung für die Kollegien und die ihnen angeschlossenen Schulen beim römischen Ordensgeneral, der über die Einrichtung neuer Kollegien und Erweiterungen im Studienangebot der bereits bestehenden entschied (etwa durch Einrichtung eines philosophischen und theologischen Studiums, das an den humanistischen Unterricht anschloss). Er ernannte auch die Rektoren der einzelnen Kollegien. Dabei folgte er allerdings meist den Nachrichten und Gutachten, die er von den Provinzialen (der Vorsteher der einzelnen Ordensprovinzen) erhielt. Diesen oblag die Aufsicht über die Kollegien und die mit ihnen verbundenen Schulen in ihren Provinzen sowie die Ernennung der Studien- und Schulpräfekten sowie die Zuteilung von Lehrkräften. Der vom Ordensgeneral ernannte Rektor war der Obere der einem Kolleg angeschlossenen Ordensmitglieder; er vertrat das Kolleg nach aussen hin (etwa gegenüber den zivilen Behörden) und kümmerte sich um die administrativen Belange der gesamten Einrichtung. Er übte aber in der Regel keine pädagogischen Tätigkeiten aus und griff nicht in den Unterrichtsbetrieb ein. Um die im eigentlichen Sinne schulischen und unterrichtlichen Belange in den Klassen des Humaniora-Unterrichts kümmerte sich in leitender Funktion der Schulpräfekt. An Kollegien ohne ein an den humanistischen Unterricht anschliessendes philosophisches und theologisches Studienangebot lag die Schulleitung ganz bei ihm. Ansonsten unterlag er seinerseits der Oberaufsicht eines Studienpräfekten, dessen Hauptaufgabe indes in der Beaufsichtigung und Organisation der philosophisch-theologischen Studien lag.

 

Andernorts/später

1591 wurde auch in Pruntrut auf Einladung des Basler Fürstbischofs Jakob Christoph Blarer von Wartensee ein Jesuitenkollegium gegründet, das unter anderem anderen als Reaktion auf die Pläne einer protestantischen Gymnasialgründung im nahegelegenen Mömpelgard durch den württembergischen Herzog gedacht war, aber auch eine Folge von Gymnasialreformen im protestantischen Basel war, an das der Fürstbischof keine Schüler verlieren wollte.Die späteren Kollegiengründungen in Solothurn (1646), Bellinzona (1646), Brig (1662) und Sitten (1734), die jeweils spätestens zur Aufhebung des Ordens durch Papst Clemens XIV. im Jahr 1773 ein (endgültiges oder vorläufiges) Ende fanden, liegen zeitlich schon definitiv jenseits des hier zu betrachtenden Zeitraums. Es verdient festgehalten zu werden, dass alle schweizerischen Jesuitenkollegien der oberdeutschen Ordensprovinz zugeordnet waren, die damit auch in das französische (Freiburg, Pruntrut) und italienische (Bellinzona) Sprachgebiet hineinragte. Bis zur Aufhebung des Ordens besassen die Jesuiten in den katholischen Orten faktisch das Schulmonopol (abgesehen von den Benediktinerklöstern in Einsiedeln und St. Gallen), und auch über dieses Datum hinaus ist ihr Einfluss spürbar geblieben. Auch ihre Schultätigkeit in der Schweiz nach 1773 (nicht nur dort konnten die Exjesuiten ihre Unterrichtstätigkeit oft als Weltgeistliche weiterführen) bzw. nach Wiederherstellung des Ordens 1814 bis zu ihrer Vertreibung aus der Schweiz infolge des Sonderbundkrieges (1847) kann hier nur noch am Rande erwähnt werden. Die ab 1535 im Tessin und ab 1581 (Klostergründung in Altdorf) zunehmend auch in der deutschen und französischen Schweiz an vielen Orten vertretenen Kapuziner widmeten sich erst ab dem späten 19. Jahrhundert auch dem Gymnasialunterricht.

Erwähnung verdient hier als Bildungseinrichtung auch noch das 1579 von Karl Borromäus in Mailand gegründete Collegium Helveticum, welches als «Priesterseminar für die kath. Eidgenossenschaft, Graubünden, das Wallis und deren Untertanengebiete» dienen und seinen im Alter von ungefär 15 Jahren eintretenden Alumni, die bereits andernorts gründlichen Lateinunterricht genossen hatten, zu weiterführenden Kenntnissen in Theologie und Philosophie verhelfen sollte; Ziel dieser Einrichtung war es, mit den Worten des Borromäus in einem Brief an die katholischen Orte gesprochen, «gantz gelerrte wol erfahrne priester» heranzubilden.

Der Verlust der einzigen Schweizer Universität in Basel für den Katholizismus durch die Reformation wurde im 16. Jahrhundert und auch lange später nicht ausgeglichen; erst 1889 erhielt die katholische Schweiz mit der Universität Freiburg eine eigene Universität. Viele katholische Schweizer besuchten daher Hochschulen im katholischen Ausland, so auch Franz Guillimann, von dem wir an anderer Stelle einige Gedichte aus seiner Studienzeit unter dem Einfluss des Jesuitenordens präsentieren. Immerhin konnten die hier vorgestellten Kollegien in der katholischen Schweiz eine vergleichbare Funktion einnehmen wie die «Hohen Schulen» in den reformierten Orten, indem sie der humanistischen Ausbildung der lokalen Führungsschichten dienten.

 

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