Spottgedicht auf die Mönche von Einsiedeln
Rudolf Gwalther
Einführung: Jürg S. Rohner (traduction française: David Amherdt et Kevin Bovier). Version: 10.02.2023.
Entstehungszeitraum: Juli/August 1546.
Handschrift: Zentralbibliothek Zürich, Ms D 152, fol. 77ro-vo.
Ausgabe: A. A. Sebastus, Pasquillus proscriptus, in Germania exulans, [Basel], s.n., 1546, fol. B5ro-vo.
Metrum: Elegisches Distichon.
Das Gedicht enthält, wie der Autor Rudolf Gwalther (1519-1586) in einem Brief an Oswald Myconius (1488-1552) beteuert, eine «wahre Erzählung eines wahrhaftig stattgefunden Ereignisses». Im Juli 1546 soll demnach eine Stute in die Klosterkirche Einsiedeln geflohen sein, wo von den Mönchen unter dem Abt Joachim Eichhorn (1518-1569) gerade eine religiöse Feier abgehalten wurde. Ihr sei ein Hengst gefolgt und habe sie vor aller Augen bestiegen. Dieses «schändliche Werk» (V. 14, foedum… opus) des Hengstes wird von Gwalther mit den Sitten der Mönche verglichen, die ihre Gelübde brächen, gottlos handelten und keine Ehrfurcht vor der Jungfräulichkeit besässen. Letzterer Punkt gewinnt besonders deshalb an Gewicht, da das Kloster von Einsiedeln der jungfräulichen Maria gewidmet ist (im Übrigen ist es wahrscheinlich schon seit seiner Gründung für seine Pferdezucht bekannt). In diesem Zusammenhang sind ferner die sexuellen Missbräuche zu sehen, derer die Mönche im Text bezichtigt werden.
Das Gedicht ist allerdings keineswegs nur als Polemik gegen Einsiedeln und gegen angebliche Auswüchse jenes Klosters zu sehen, sondern kritisiert die ganze katholische Kirche. Rom, als «Hure Babylon» (V. 27, meretrix Babylonia) umschrieben, verwehre sich gegen Reformen, die auf dem Wort des Herrn beruhten, und donnere mit Papiergeschossen, wohl Pamphleten oder Bannbullen, gegen solche, die ihre Kritik an der verkommenen Kirche mit Verweis auf die Heilige Schrift untermauern. Weiter wird Kaiser Karl V. (1500-1558) angeklagt, der den Verfehlungen der Papisten Schützenhilfe leiste.
Überliefert ist das Spottgedicht Gwalthers in einem Sammelband der Zentralbibliothek Zürich, der eine grosse Fülle an selbstgeschriebenen Gedichten des späteren Antistes vom Grossmünster enthält. Neben dem oben zitierten Brief Gwalthers an Oswald Myconius erwähnen sowohl Myconius selbst als auch Johannes Haller (1523-1575) den Text in je einem Brief an Heinrich Bullinger. Dafür, dass die polemische Schrift möglicherweise sogar ins Deutsche übertragen wurde, könnten ausserdem zwei Einträge aus den Eidgenössischen Abschieden vom 9. August 1546 sprechen. Dort werden «schändliche Trutz- und Schmachbüchlein gegen den alten Glauben» genannt, die unter anderem von Zürich her verbreitet worden sind. Schliesslich ist noch der Abdruck des Textes unter dem Titel equa Eremitana (Stute von Einsiedeln) in einem Pasquill von Alphonsus Aemilius Sebastus zu erwähnen, der ebenfalls im Jahr 1546 gedruckt wurde und sogar Eingang in den Index der verbotenen Bücher fand. In die deutsche Version dieses Schmähbüchleins wurde das Gedicht allerdings nicht aufgenommen.
Gliederung des Gedichts
1-8: Beschreibung des Klosters und der religiösen Feier
9-14: Das Ereignis der Stutenbesteigung
15-20: Vergleich mit den Sitten der Mönche
21-30: Polemik gegen die Mönche und die katholische Kirche
Die intertextuellen Bezüge in den ersten 20 Versen sind in der Mehrheit epische (V. 1, 9, 13, 15 und 18). Allerdings handelt es sich hierbei um eine Parodie auf das Epos, die in der Verfolgung der Stute durch einen Hengst gipfelt, dessen ganz und gar unheroisches Gebaren von Gwalther in den gleichen Ausdrücken beschrieben wird (V. 13-18, insequitur… fervidus urget), mit denen Vergil die Verfolgung des Turnus durch Aeneas ausführt (Verg. Aen. 12,748, insequitur… fervidus urget). Es dient unverkennbar auch parodistischen und satirischen Zwecken, wenn Gwalther in V. 1-2 Ovids Fasten imitiert: Während beim römischen Dichter der See Gegenstand einer althergebrachten Verehrung ist (Ov. fast. 3,264, lacus… antiqua religione sacer), ist die Abtei Einsiedeln der Gegenstand einer falschen Verehrung (locus… falsa religione sacer). Ein weiterer ironischer Gegensatz liegt darin, dass der Wald, der bei Ovid die Gegend um den See umschliesst, künftig für Pferde unzugänglich ist (Ov. fast. 3,265, unde nemus nullis illud aditur equis), während die Klosterkirche von zwei Pferden entweiht wird, die sie betreten haben... um sich dort zu paaren! Der Leser muss seinen Blick auf diese schändliche Handlung richten, weil sie ihm wie ein Gemälde (V. 16, picta tabella) vor Augen gestellt wird (enargeia, vgl. in V. 15-16 die deiktischen Wiederholungen Huc… huc… Haec); und zwar als ein Gemälde, das in allegorischer Weise (vgl. V. 17 und 19, Sicut… sic) die missbräuchlichen Verhaltensweisen der Mönche und der katholischen Kirche beschreibt.
Bibliographie
Rohner, J. S., «Bellievre, excusas. Rudolf Gwalthers Reaktion auf Pomponne de Bellièvres Rechtfertigungsrede der Bartholomäusnacht», Zwingliana 46 (2019), 73-87.
Stotz, P., «Dichterischer Gestaltungsdrang und biblische Botschaft. Zu den poemata sacra Rudolf Gwalthers (1519-1586)», in: D. Amherdt (Hg.), La littérature latine des humanistes suisses au XVIe siècle, Camenae 26 (2020), online, https://www.saprat.fr/wp-content/uploads/2023/02/camenae-26-9-stotz-relu.pdf.
Das Gedicht ist spätestens am 3. August 1546 geschrieben worden, da der Brief Gwalthers an Oswald Myconius, worin das Gedicht erwähnt wird, auf diesen Tag datiert ist. Vgl. Vadianische Sammlung (VadSlg), Ms 35:171; zu diesem Brief s. auch K. J. Rüetschi, Verzeichnisse zu Rudolf Gwalter, Bd. 1.1 (Einleitung. Briefwechsel-Verzeichnis), Baden-Baden, Valentin Koerner, 2019, 75.
In dieser Feier hätten die Mönche für Kaiser Karl V. gebetet, damit dieser die sanctos Domini (die Heiligen des Herrn), aus Sicht Gwalthers also die Reformierten, unter seine Macht zwingen kann. Gerade am 5. Juli 1546 verlieh der Kaiser dem Abt und dem Kloster die Regalien. Vgl. R. Henggeler, Professbuch der fürstl. Benediktinerabteil U.L. Frau zu Einsiedeln. Festausgabe zum tausendjährigen Bestand des Klosters, Zug, Selbstverlag des Stiftes, 1934, 107.
Zu zwei weiteren dichterischen Polemiken Gwalthers aus der genannten Schrift vgl. Rohner (2019).