Johann Heinrich Ulrich Über die neue Zürcher Bibliothek

Print Einführung: Clemens Schlip (traduction française: David Amherdt). Version: 09.12.2025

Entstehungszeitraum: die Schrift entstand 1629 im nahen zeitlichen Umfeld der Gründung der Stadtbibliotheks-Gesellschaft (s. Näheres dazu unten in der Einführung).

Edition: Johann Heinrich Ulrich, Bibliotheca nova Tigurinorum publico-privata selectiorum variarum linguarum, artium et scientiarum librorum ex liberalitate et munificentia bonorum utriusque, tam politici quam ecclesiastici ordinis in usum reipublicae literariae collecta Deo, patriae, amicis sacra – Das ist Newe Bibliothec, welche gmein und eigen einer ehrlichen Burgerschafft der loblichen Statt Zürych der besten unnd ausserleßnisten Büchern von allerhand gattung notw. Sprachen und freyen Künsten angestelt und zusammgebracht. Auß freyer Steur und ehren Vergabungen guter Herren und Freunden Geistl(ichen) und Weltl(ichen) Stands. Dem gemeinen Studierwesen zu Diensten und hiemit Gott vorab zu ehren, dem Vaterland und guten Freunden zu sonderm nutzen geeignet, [Zürich, s. n.], 1629.

 

Hintergrund: die Zürcher Stadtbibliothek und ihre Geschichte

Am 6. Februar 1629 wurde in Zürich von den jungen Bürgern Johann Balthasar Keller (1605-1665), seinem Bruder Felix Keller (1607-1637), Hans Heinrich Müller, Johann Ulrich Ulrich (1606-1670) und dem an der Zürcher Hohen Schule tätigen Griechischprofessor Johann Heinrich Ulrich (1575-1630), allesamt Zürcher Stadtbürgern, eine Stadtbibliotheks-Gesellschaft ins Leben gerufen, nach Vorbildern im europäischen Ausland, die die vier Erstgenannten auf Reisen kennengelernt hatten. Die Idee ging auf Hans Heinrich Müller zurück, der daher als der eigentliche Gründer der Bibliothek betrachtet wurde. Das gemeinsame Ziel der fünf war es, dem gebildeten Stadtbürgertum eine öffentlich zugängliche wissenschaftliche Bibliothek zur Verfügung zu stellen. Die Bibliothek des Collegium Carolinum, des unter Zwingli 1525 in eine Hohe Schule umgewandelten Chorherrenstifts, erfüllte dieses Desiderat nicht. Johann Heinrich Ulrich dankte seinen jungen Freunden in einer lateinischen Zuschrift, die er sodann in überarbeiteter und erweiterter Form und mitsamt einer deutschen Übersetzung als Bibliotheca nova Tigurinorum publico-privata herausgab, um die politische und kirchliche Führung Zürichs und überhaupt das gebildete Publikum Zürichs für diese Idee zu begeistern. Diese Schrift ist der eigentliche Gegenstand dieser Präsentation, sie wird weiter unten genauer betrachtet. Hier genügt es festzuhalten, dass sich tatsächlich weitere Zürcher dem Unternehmen anschlossen und es mit Geld- und Buchspenden unterstützten. Die neue Bibliothek stand den Mitgliedern der Gesellschaft zunächst in Ulrichs Wohnung zur Verfügung, nach seinem Tod 1630 dann in anderen privaten Räumlichkeiten. Da diese sich als zu beschränkt erwiesen, stellte die Stadt der Bibliothek nach einer 1631 geäusserten entsprechenden Bitte die Wasserkirche (heute am rechten Limmatufer, damals noch auf einer Limmatinsel) zur Verfügung, die seit der Reformation nur noch als Lagerhaus verwendet worden war. 1634 konnte nach den erforderlichen Umbauarbeiten die dortige Bibliothek eröffnet werden. 1796 wurde sie auf das angrenzende Helmhaus, 1861 auch auf das Wasserhaus ausgedehnt. Der Modus der Benutzung bestand darin, dass die Mitglieder kamen und die von ihnen gewünschten Bücher nach Hause entliehen; spezielle Leseräume vor Ort existierten nicht. Die erste Bibliotheksordnung legte fest, dass die Einrichtung von einem Präsidenten geleitet wurde, während ein Sekretär für den Briewechsel zuständig war. Zwei einander vertretende Bibliothekare sorgten für den Bibliotheksbetrieb, das heisst etwa das schriftliche Festhalten der Ausleihen und deren Rückforderung nach drei Monaten. Die Bibliothek war am Sonntag nach der Abendpredigt und am Donnerstagnachmittag geöffnet; ausleihberechtigt waren Zürcher sowie gerade in Zürich anwesende Fremde, jeweils nach Entrichtung einer Gebühr. Weitere Details dieser Ordnung (wie die sich von heutigen Bibliotheksordnungen nicht unterscheidende Festlegung einer Schadensersatzpflicht bei Verlust oder Beschädigung entliehener Bücher) brauchen uns hier ebenso wenig zu interessieren wie spätere Modifikationen. Interessanter ist, dass die Bibliothek auch als Kunst- und Raritätenkammer (gewissermassen als Museum) diente und Naturalien, Gemälde, Münze, Antiquitäten und wissenschaftliche Instrumente besass (der grösste Teil davon gelangte 1889/90 in das neugegründete Landesmuseum). Nach der Gründung der Universität Zürich im Jahr 1833 kam es zu Unstimmigkeiten, da die Gesellschaft den nicht aus Zürich stammenden Universitätsgelehrten und Studenten (und das bedeutete: den meisten von ihnen) den Zugriff auf ihre Buchbestände stark erschwerte. Als Reaktion darauf wurde schliesslich 1835 die Kantonsbibliothek gegründet. Die gegen Ende des 19. Jahrhunderts sowohl in der alten Stadtbibliothek in der Wasserkirche wie in der neuen Kantonsbibliothek spürbar werdende Raumnot führte nach längeren Planungen 1914 zur Gründung und 1917 schliesslich zur Eröffnung der Zürcher Zentralbibliothek, in der die Bestände dieser beiden grossen sowie weiterer kleiner Zürcher Bibliotheken aufgingen (etwa auch die Bibliothek der Naturforschenden Gesellschaft). In der Wasserkirche, die in der Folge als Gotteshaus wiederhergestellt und heute von der reformierten Kirche als «Kult- und Kulturort» genutzt wird, erinnert kaum noch etwas an ihre mehrhundertjährige Rolle als Bibliothek.

 

Johann Ulrichs Schrift Bibliotheca nova Tigurinorum publico-privata

Johann Heinrich Ulrich, einer der vier Gründer der Stadtbibliotheks-Gesellschaft, flankierte das gemeinsame Engagement 1629 mit einer zweisprachig (lateinisch-deutsch) erscheinenden Schrift, in der er das Unterfangen begründete. Er widmet seine Schrift den politischen und kirchlichen Entscheidungsträgern Zürichs, aber auch allgemein den Gebildeten (der gens literata) aus Stadt und Landschaft Zürich, von denen die praktizierte Gelehrsamkeit (respublica literaria) Interesse und Unterstützung erwarten darf (p. 2). Er beginnt seine Darlegungen mit einem Lobpreis der Tugend und Weisheit (virtus und sapientia) und stellt fest, dass Menschen sich durch die Aussicht auf Ruhm (gloria) dazu bringen lassen, nach Tugend und Weisheit zu streben, denn alle Menschen seien ruhmbegierig (p. 3-7). Für Gelehrte aber besteht ohne Bibliotheken keine Aussicht auf dauerhaften Ruhm, denn in deren Katalogen bleibt die Erinnerung an sie lebendig (p. 8). Im Folgenden belegt Ulrich, welche wichtige Rolle Bibliotheken und Büchern und ihrer Förderung stets zukam (p. 8-15). Er zieht dazu eine Fülle an historischen Beispielen und Zitaten aus der europäischen Geistesgeschichte heran; derartige Exempel bilden überhaupt einen wichtigen Bestandteil seiner Argumentation in dieser Schrift. Dann geht er eine Reihe von möglichen Einwänden gegen eine solche Förderung von öffentlichen Bibliotheken durch und widerlegt sie jeweils (p. 15-34). Anschliessend führt er wieder positive Gründe auf, die dazu geführt haben, dass Bibliotheken stets gefördert wurden und geht dabei besonders auch auf die Bedeutung historischen Wissens ein. Auch hier fehlen natürlich wieder nicht zahlreiche Beispiele aus der (Geistes-)Geschichte (p. 34-58). Ein Argument ist etwa, dass Bibliotheksneugründungen die Verluste kompensieren können, die durch den Untergang anderer Bibliotheken entstanden sind: Alexandrien ist hier ein Beispiel (p. 54), aber auch die kriegs- und verfolgungsbedingten Verluste reformierter Bibliotheken in jüngerer Zeit (Dreissigjähriger Krieg etc.), wie etwa die Verschleppung der Heidelberger Palatina nach Rom durch die Truppen Tillys (p. 60: er nennt Rom ein septimontium lupanar, «ein Bordell auf sieben Hügeln»). Die antikatholische Stossrichtung, die hier schon unübersehbar war, verstärkt sich noch, wenn er die Notwendigkeit öffentlich-privater reformierter Bibliotheken mit den katholischen Bücherverboten protestantischer Literatur begründet (p. 62-70), in denen er ein Eingeständnis der Katholiken sieht, dass sie der Reformation nicht argumentativ, sondern nur mit Gewalt beikommen können (besonders p. 67-68). In diesem Kontext beklagt er nebenbei auch, dass es in bei uns in Deutschland (p. 69: nostrae Germaniae) Autoren gibt, die die Rechte des Kaisers zugunsten des Papstes schmälern wollen (das zeigt bei, wie wenig von jenen ideologischen Rückprojektionen zu halten ist, die ein vom Reich absolutes distinktes helvetisches Selbstbewusstsein seit dem Schwabenkrieg behaupten). Ausführlich geht er auf die Praxis katholischer Literaturzensur ein, die sich nicht nur in Verboten, sondern auch in expurgierten Ausgaben äussert; davon blieben nicht einmal die Kirchenväter verschont (p. 69-73). Schlimmer wüteten die katholischen Bücherfeinde freilich gegen lebende Autoren. Reformierte Autoren würden sogar diffamiert, wenn sie gar nicht über religiöse Themen schrieben, manchmal würden solche Bücher deshalb ihres korrekten Verfassernamens beraubt und so verbreitet (p. 73-75). Er zählt eine Reihe von den papistischen Zensoren missliebigen Geschichtswerken und historischen Texten aus dem Mittelalter auf, die diese zu unterdrücken versuchten (etwa die Briefe Friedrichs II.), weil sie päpstlichen Allmachtsfantasien widersprächen. Das Argument der Papisten, sie schützten durch solche Massnahmen die staatliche Autorität, wird vom ihm für ungültig befunden, da es genug papistische Autoren gebe, die die rechtmässige Autorität der Fürsten und Könige zugunsten des Papstes untergrüben. Auch dass «obszöne» Autoren wie der jesuitische Kasuist Sanchez der katholischen Zensur entgingen, zeige deren Verlogenheit (p. 81). Die katholische Zensur verrate die innere Schwäche und Unsicherheit der Katholiken. Doch ungeachtet des Hasses der Papisten, den er noch weiter beleuchtet, ist Ulrich zuversichtlich, dass ihr Treiben zuschanden gehen wird (81-90). Dessen ungeachtet beklagt er die Lage derjenigen Protestanten, die im Moment noch unter katholischer Herrschaft leben müssen. Er kritisiert das katholische Bibelverbot und besonders die Lage in Spanien und Italien (91-96). Dies alles beweist für ihn die Notwendigkeit (reformierter) Bibliotheken (96-101), und er geht der Frage nach, wie eine Bibliothek eingerichtet werden muss (102-103). Dann führt er noch einmal diverse Vorteile von Bibliotheken auf, die er mit historischen Exempeln unterfüttert (103-111). Er endet mit einem Gebet an Gott: dieser möge der neugegründeten Bibliothek seinen Segen schenken und überhaupt das Vaterland vor allen Gefahren jedweder Art (geistiger, militärischer, …) bewahren.

Was in dieser Schrift somit unweigerlich ins Auge fällt, ist die enorme argumentative Bedeutung, die in ihr der konfessionelle Konflikt spielt. Die Bibliothek erscheint als ein unverzichtbares geistiges Kampfmittel gegen den als ungeheure Bedrohung empfundenen Katholizismus mit seinen diversen antireformatorischen Abwehrmechanismen. Ulrich hätte dies nicht derart in den Mittelpunkt seiner Schrift gestellt, wenn er nicht auf breite Zustimmung seines anvisierten Publikums gerechnet hätte.

Wir präsentieren auf unserem Portal allerdings keine konfessionspolemischen Passagen, sondern, mitsamt einer neuen deutschen Übersetzung, den ersten Grossabschnitt von Ulrichs Schrift (p. 1-36): das Lob der Bibliotheken und ihre Verteidigung gegen mögliche Einwände. Die zahlreichen Quellen, aus denen Ulrich die Zitate und historischen Exempel bezieht, die er zur Verdeutlichung der unterschiedlichen Standpunkte, besonders aber seines eigenen, heranzieht, machen wir im Apparatus fontium des lateinischen Texts sowie in den Anmerkungen zur deutschen Übersetzung kenntlich. Dabei bleibt aber ungewiss, ob Ulrich wirklich in jedem Fall die ausfindig gemachte Primärquelle benutzt hat oder ob er auch auf Sekundärwerke aus dem umfangreichen kompilatorischen Schrifttum seiner Zeit zurückgriff. Letzteres ist aufgrund der üblichen Arbeitsweise frühneuzeitlicher Autoren die wahrscheinlichere Variante. Wenn sich etwa eine Anekdote über die Bücherliebe König Roberts von Sizilien und eine entsprechende Äußerung aus seinem Mund wortwörtlich auf Petrarcas Rerum memorandarum liber zurückführen lässt, dann bedeutet das nicht notwendig, dass Ulrich sie direkt aus diesem Werk entnommen hat, auch wenn das keineswegs ausgeschlossen ist. Bei den Zitaten aus einem Standardschulautor wie Horaz kann man dagegen eher davon ausgehen, dass Ulrich die entsprechenden Passagen auswendig in seinem Kopf hatte. In jedem Fall aber verdeutlichen diese zahlreichen Beispiele und Zitate Ulrichs solide Gelehrsamkeit und seinen breiten geistigen Horizont, die ihn zu einem geeigneten Verfasser für eine Schrift wie die Bibliotheca nova machten.

Hingewiesen sei abschliessend auf einen weiteren Text auf diesem Portal noch, der sich mit einer Bibliotheksneugründung in der reformierten Schweiz beschäftigt, die einige Jahrzehnte früher stattfand: Die Elegie des Johannes Rhellicanus auf die 1528 bis 1535 eingerichtete Berner Bibliothek.

 

Bibliographie

Baertschi, C., «Ulrich (ZH)», Historisches Lexikon der Schweiz, Onlineversion vom 25.01.2013, https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/023846/2013-01-25/.

Barth, R., «Bibliotheken», Historisches Lexikon der Schweiz, Onlineversion vom 02.07.2014, https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/011299/2014-07-02/.

Mathys, R., Stadtbibliothek – Zentralbibliothek Zürich 1629-1979, Zürich, Zentralbibliothek Zürich, 1979.

Nievergelt, D./Schneider, J. E., Wasserkirche und Helmhaus in Zürich, Bern, Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte, 2003.

Senser, C., Die Bibliotheken der Schweiz, Wiesbaden, Dr. Ludwig Reichert, 1991.

Vögelin, S., Geschichte der Wasserkirche und der Stadtbibliothek in Zürich, Zürich, Orell, Füßli und Comp. (Kommissionsverlag), 1848.