Niklaus Zurkinden Brief von Niklaus Zurkinden an Johannes Calvin über die Hinrichtung des Michel Servet und der Häretiker im Allgemeinen
Brief an Johannes Calvin über die Hinrichtung des Michel Servet und der Häretiker im Allgemeinen
Entstehungsdatum: 10. Februar 1554.
Handschriftliches Autograph: Bibliothèque de Genève, Ms. lat. 114 (Briefe an Johannes Calvin und Theodor de Beza, Jahre 1545-1573), fol. 108vo-109vo.
Veröffentlichung: Opera Calvini, Bd. 15, Thesaurus epistolicus Calvinianus, Bd. 6, hg. von E. Cunitz/E. Reuss, Braunschweig, Schwetschke, 1876, Nr. 1904, Sp. 19-22.
Teilübersetzungen: Bähler (1912), 11-14 (deutsch); Bonnet (1870), 99-100 (französisch); Buisson (1892), 352-354 (französisch); Gonzenbach (1876), 90-94 (deutsch).
Niklaus Zurkinden wurde am 31. Oktober 1506 in Bern als Kind einer unehelichen Verbindung geboren und wuchs unter der Obhut des Stadtschreibers Niklaus Schaller auf, der ihm eine fundierte humanistische Ausbildung ermöglichte. Als Jurist und Notar bekleidete er mehrere wichtige Ämter im Dienst des Staates Bern: Amtmann der Herrschaft Sumiswald (1532-1534), Gouverneur von Bonmont (1537), Vogt von Nyon (ab 1544), Deutschseckelmeister (ab 1547), Welschseckelmeister (ab 1551) und Stadtschreiber von Bern (1561-1565). Als Generalkommissär des Waadtlandes von 1565 bis 1572 spielte er eine wichtige Rolle in der Verwaltung der Untertanengebiete Berns. Der erfahrene Diplomat vertrat seine Stadt auch bei den Verhandlungen mit Savoyen, die zu den Verträgen von Lausanne (1564) und Thonon (1569) führten. Als gelehrter Humanist mit einer Leidenschaft für Geschichte und Geographie ist sein Name eng mit der Chorographia von Bern sowie mit der berühmten, 1578 veröffentlichten Karte des Berner Staatsgebiets verbunden. Er starb am 20. September 1588 im Alter von 82 Jahren in Bern.
Zurkinden war zudem ein aufmerksamer Beobachter der religiösen Kontroversen, die das Europa des 16. Jahrhunderts prägten. Er unterhielt insbesondere einen umfangreichen Briefwechsel mit Johannes Calvin, Sebastian Castellio und Theodor von Beza und tauschte auch einige Briefe mit Heinrich Bullinger und Celio Secondo Curione aus.
Der Brief, den er am 10. Februar 1554 an Johannes Calvin richtete und den wir hier veröffentlichen, ist 1 berühmt. Einige Monate zuvor war Michel Servet, ein Humanist und antitrinitarischer Theologe, in Genf der Ketzerei für schuldig befunden und vom Magistrat dazu verurteilt worden, am 27. Oktober 1553 auf dem Scheiterhaufen verbrannt zu werden. Dieses Ereignis löste in reformierten Kreisen eine Schockwelle aus, denn während einige Servets Lehren für unzulässig hielten, stellten andere die Rechtmässigkeit einer Todesstrafe aus religiösen Gründen in Frage. Angesichts dieser Kritik veröffentlichte Calvin Anfang des Jahres 1554 eine Defensio orthodoxae fidei de Sacra Trinitate, die darauf abzielte, die Lehrirrtümer Servets zu widerlegen und das Recht des Magistrats zur Ketzerhinrichtung zu verteidigen. Zurkinden reagierte nach der Lektüre dieses Buches, das er allerdings, wie er selbst zugab, nur überflogen hatte. Sein Brief, der weniger als drei Monate nach der Hinrichtung Servets verfasst wurde, gilt als eine der ersten bekannten kritischen Anfragen, die im Anschluss an dieses Ereignis an Calvin gerichtet wurden.
Zurkindens Ziel ist es nicht, Servet zu verteidigen: Er bezeichnet dessen Lehren als irrig und erklärt, von diesen Irrtümern zutiefst schockiert zu sein. Er weigert sich jedoch anzuerkennen, dass die Hinrichtung ein angemessenes Mittel gegen religiöse Meinungsverschiedenheiten darstellt: Insbesondere befürchtet er, dass sie auch in anderen, weniger extremen Fällen angewendet werden könnte. Seine Argumentation stützt sich weniger auf die Exegese als vielmehr auf die Erfahrung. Es seien nicht so sehr, schreibt er, die in dieser Debatte angeführten Schriftstellen, die ihn zum Nachdenken anregten, sondern vielmehr die Hinrichtung der Täufer, deren Zeuge er als Staatsmann geworden war. Das Bild zweier Frauen, die wegen ihrer religiösen Überzeugungen zum Tode verurteilt worden waren, blieb ihm tief in Erinnerung und scheint sein Misstrauen gegenüber Todesurteilen aus religiösen Gründen nachhaltig genährt zu haben. Zurkinden befürchtet zudem, dass Richter nicht immer in der Lage sind, die wahren Zerstörer der Religion von denjenigen zu unterscheiden, die sich in gutem Glauben irren. Er steht der schrittweisen Ausweitung der Todesstrafe auf immer mehr Lehrirrtümer skeptisch gegenüber. Er betont zudem die praktische Wirkungslosigkeit von Verfolgungen: Einzelne Personen mögen beseitigt werden können, ganze Bevölkerungsgruppen jedoch nicht; darüber hinaus verhindert die Hinrichtung jede Möglichkeit einer zukünftigen Reue. Schliesslich warnt er davor, dass die Reformierten Gefahr laufen, genau jene Gewalttaten zu wiederholen, die sie der römischen Kirche vorwerfen.
Es ist jedoch anzumerken, dass Zurkinden weder Religionsfreiheit im modernen Sinne noch die Abschaffung der Todesstrafe fordert. Er räumt ein, dass bestimmte Verbrechen den Tod verdienen, und stellt das gegen Servet gefällte Urteil nicht in Frage: Er wendet sich vor allem gegen die Ausweitung der Todesstrafe in Glaubensfragen und gegen die Illusion, dass die religiöse Wahrheit mit Gewalt verteidigt werden könne.
In den folgenden Jahren hielt Zurkinden an seinen Standpunkten fest, ohne jedoch mit Calvin und Beza zu brechen. Er unterhielt zudem Beziehungen zu Sebastian Castellio, dessen Vorbehalte gegenüber der Verfolgung von Ketzern er teilte und dessen Standpunkt in dieser Frage er mehrfach verteidigte.
Der Brief vom 10. Februar 1554 erscheint somit als eines der ersten Zeugnisse des Widerstands, den bestimmte Reformierte gegen die Legitimierung der Todesstrafe für Ketzer leisteten. Dieser Text, der zwischen der calvinistischen Verteidigung der Hinrichtung von Ketzern und der Kritik steht, die Castellio einige Zeit später formulieren wird, nimmt einen wichtigen Platz in der Geschichte der Reflexion über religiöse Toleranz im 16. Jahrhundert ein.
Bibliographie
Bähler, E, «Nikolaus Zurkinden von Bern 1506-1588. Ein Lebensbild aus dem Jahrhundert der Reformation», Jahrbuch für Schweizerische Geschichte 36 (1911), 215-344 (Teil 1) und 37 (1912), 1-100 (Teil 2), 11-14 zum Brief (mit auszugweiser Übersetzung ins Deutsche).
Bonnet, J., «Troisième récit: Sébastien Castalion, ou la tolérance au XVIe siècle», dans Nouveaux récits du XVIe siècle, Paris, Grassart, 1870, 53-169; zu Zurkinden und seinem Brief s. 98-100 (mit teilweiser Übersetzung).
Buisson, F., Sébastien Castellion, sa vie et son œuvre (1515-1563). Étude sur les origines du protestantisme libéral, Paris, Hachette, 1892.
Calvin, J., Defensio orthodoxae fidei de sacra Trinitate contra prodigiosos errores Michaelis Serveti Hispani, Genf, R. Estienne, 1554.
Calvin, J., Defensio orthodoxae fidei de sacra Trinitate contra prodigiosos errores Michaelis Serveti Hispani, hg. von J. Kleinstuber, Genf, Droz, 2009.
Dellsperger, R., Dubler, A.-M., «Niklaus Zurkinden», Historisches Lexikon der Schweiz, Onlineversion vom 02.11.2021, https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/010940/2021-11-02/.
Gonzenbach, A. de, «Nicolaus Zurkinden, bernischer Staatsschreiber, geboren 1506, gestorben 1588», Berner Taschenbuch, 26 (1876), 63-113 (Online: https://doi.org/10.5169/seals-124155).
Guggisberg, K. «Johannes Calvin und Nikolaus Zurkinden. Glaubensautorität und Gewissensfreiheit», Zwingliana 6/7 (1937), 374-409.
Zahnd, U., «Tolerant Humanists? Nikolaus Zurkinden and the Debate between Calvin, Castellio, and Beza», in: M.-C. Pitassi/D. Solfaroli Camillocii (Hgg.), Crossing Traditions: Essays on the Reformation and Intellectual History, Leiden/Boston, Brill, 2018, 370-385.
Zahnd, U., «Construire la Réforme du côté de Berne. Niklaus Zurkinden et sa traduction française du catéchisme bernois de 1551», in: D. Solfaroli (Hg.) La Construction internationale de la Réforme et l’espace romand à l’époque de Martin Luther, Paris, Garnier, 2021, 285-304.