Brief an Heinrich Bullinger: Nachrichten über seinen Parisaufenthalt
Johann Philipp von Hohensax
Einführung: Clemens Schlip (traduction française: David Amherdt). Version: 05.07.2023.
Entstehungsdatum: 23. April 1572.
Handschrift (Autograph): Zentralbibliothek Zürich, Ms F 40,13.
Edition: H. Zeller-Waldmüller, «Johann Philipp, Freiherr von Hohensax, Herr zu Sax und Forstegk», Jahrbuch für schweizerische Geschichte 3 (1878), hier: 105-106.
Der einem alten rätischen Hochadelsgeschlecht entstammende Johann Philipp Freiherr von Hohensax bzw. Johann Philipp von Sax-Hohensax nimmt als Edelmann soziologisch eine Sonderrolle auf diesem Portal ein, dessen Autoren sonst einen bürgerlichen oder rustikalen Hintergrund haben. Seine Biographie weist deshalb im Vergleich mit den anderen Autoren dieses Portals Besonderheiten auf. Ein literarisches Werk im eigentlichen Sinne hat er abseits seiner Korrespondenz nicht geschaffen. Seinem Stand entsprechend wirkte er nicht als Gelehrter, sondern als Mann der politischen und militärischen Tat; sein professionelles Leben stützte er dabei allerdings auf ein solides Fundament humanistischer Bildung, und er verband es mit ernsthafter Anteilnahme an geisteswissenschaftlichen Fragen. Deshalb leidet es keinen Zweifel, dass er auf einem dem schweizerischen Humanismus gewidmeten Portal einen Platz verdient.
Johann Philipp wurde am 1. April 1550 auf Schloss Forstegg (heute Gemeinde Sennwald, Kanton St. Gallen) geboren. Sein Vater Ulrich Philipp (1531-1585) war in erster Ehe mit Anna, Gräfin von Hohenzollern, verheiratet gewesen, musste aber entdecken, dass seine Frau eine aussereheliche Affäre unterhielt. Die Ertappte floh in ihre schwäbische Heimat, der Freiherr heiratete einige Jahre später die Bürgerstochter Regina Marbach. Da das katholische Kirchenrecht eine Wiederverheiratung Geschiedener nicht zulässt, konvertierte Ulrich Philipp seiner zweiten Ehe zuliebe zum reformierten Bekenntnis. Johann Philipp war der insgesamt vierte Sohn Ulrich Philipps und der zweite Sohn aus dessen zweiter Ehe. Seinen Schulunterricht erhielt er in der Zürcher Grossmünsterschule; sein Aufenthalt in dieser politisch mit seinem Vater verbündeten Stadt brachte ihm die Bekanntschaft Heinrich Bullingers und Josias Simlers ein. 1567 besuchte er die Akademie in Lausanne und ging im gleichen Jahr noch nach Genf, um dort Pfalzgraf Christoph (1551-1574), dem Sohn des reformierten Kurfürsten Friedrich III. von der Pfalz (1515-1576), bei seinen Studien Gesellschaft zu leisten (Bullinger hatte ihn für diese Aufgabe empfohlen). 1568-1571 studierte er infolgedessen an der Universität Heidelberg in der Kurpfalz. Nach einem kurzen Heimataufenthalt begab er sich nach Paris, einerseits zur Fortsetzung seiner Studien, andererseits um im Auftrag seines Vaters am französischen Hof unerfüllte Pensionsansprüche seiner Familie in Erinnerung zu rufen. Sein Vater hoffte auch, ihn in französischen Diensten unterbringen zu können; dieser Plan erfüllte sich aber nicht. In diese Zeit fällt der hier präsentierte Brief an Bullinger vom 23. April 1572, den wir weiter unten noch genauer besprechen. In der Bartholomäusnacht vom 23. auf den 24. Juni 1572 fand in Paris das unter diesem Namen bekannt gewordene grosse Massaker unter den in Paris befindlichen Reformierten statt. Johann Philipp konnte ihm auf nicht mehr feststellbare Weise entkommen. Verständlicherweise interessierte er sich fortan nicht mehr für den Eintritt in französische Dienste. Im Sommer 1573 reiste er nach England, wo er von Königin Elisabeth I. (1533-1603) freundlich empfangen wurde und 1574 in Oxford studierte und den Magistergrad erlangte. Unter seinen dortigen Schweizer Studiengenossen befand sich Rudolf Gwalther d. J. (1552-1577), der Sohn eines der Hauptautoren dieses Portals. Danach begann Johann Philipp sein professionelles Leben, das wir hier nur kurz skizzieren: 1574-1576 als kurfürstlicher Rat in Heidelberg, 1577-1588 im Dienst der niederländischen Generalstaaten (1578 Gouverneur von Geldern, 1579 Oberst), wobei er gegenüber den Katholiken in Geldern grosse Brutalität an den Tag legte; 1588-1594 wiederum in Diensten der Kurpfalz (Rat, Vogt und Oberamtmann von Mosbach). 1587 heiratete er die die Niederländerin Adriana Franziska von Brederode.
Johann Philipp korrespondierte auch in dieser Zeit weiterhin mit zahlreichen Gelehrten über historische und literarische Fragen und legte sich eine umfangreiche Bibliothek an, in der sich auch die berühmte Manessische Liederhandschrift befand. Dabei dürfte er auch von der Plünderung katholischer Klosterbibliotheken profitiert haben. Neben seiner deutschen Muttersprache beherrschte er das Lateinische und das Französische fliessend; in Zürich hatte er ausserdem bereits Griechisch gelernt und sich später auch Basiskenntnisse im Hebräischen angeeignet.
Der 1585 verstorbene Vater Ulrich Philipp hatte testamentarisch verfügt, dass seine Kinder aus beiden Ehen gleichberechtigt bedacht werden sollten. Faktisch traten zahlreiche Streitigkeiten auf, die ein 1590 von Zürich vermittelter Teilungsvertrag bereinigen sollte; die Herrschaft Forstegg fiel dem aus der zweiten Ehe entstandenen reformierten Familienteil zu. Nach dem Tod des älteren Bruders aus des Vaters reformierter Ehe wurde sie 1592 Alleinbesitz von Johann Philipp, der 1594 dauerhaft dorthin zurückkehrte. 1596 gab es neue Familienschwierigkeiten: Johann Albrecht von Hohensax (1545-1597), der älteste Sohn aus Ulrich Philipps erster (katholischer) Ehe, kam nach einem fünfzehnjährigem Spanienaufenthalt nach Hause und stellte die in seiner Abwesenheit beschlossene Erbteilung in Abrede. Am 4. Mai 1596 trafen sich die beiden Halbbrüder im Wirtshaus von Salez, wobei Johann Albrecht von dreien seiner Söhne begleitet wurde. Einer von diesen, Georg Ulrich (1573-1600), geriet mit seinem Onkel Johann Philipp in Streit und schlug ihm den Schädel ein. Dem Freiherrn ging es zunächst noch so gut, dass er dem Zürcher Rat brieflich Bericht über diesen Vorfall erstatten konnte (mit eigenhändigem Postskriptum), doch am 12. Mai erlag er seinen Verletzungen und wurde in der Kirche von Sennwald beigesetzt. Sein Mörder, Georg Ulrich, musste das Land verlassen und ging nach Ungarn, um im Türkenkrieg zu dienen; er soll 1600 wegen weiterer Verbrechen in Wien enthauptet worden sein.
1730 stellte man bei einer Öffnung der Familiengruft fest, dass Johann Philipps Leichnam unverwest geblieben war. 1741 stahlen einige Männer aus dem katholischen Vorarlberg die Mumie kurzzeitig, weil sie diese fälschlich für einen vorreformatorischen Heiligen hielten. Später wurde der Leichnam lange in der Glockenstube des Kirchturms ausgestellt und später in einem Glaskasten aufgebahrt. 1979-1981 fanden Restaurations- und Konservierungsmassnahmen an der jahrhundertelang unsachgemäss aufbewahrten Mumie statt, die bis heute in der Kirche von Sennwald besichtigt werden kann. Wissenschaftliche Untersuchungen am Leichnam (der einzigen originär schweizerischen Mumie) brachten in jüngerer Zeit neue Fragen hinsichtlich der genauen Todesursache mit sich; dabei scheint es allerdings zu Übertreibungen und einseitigen Interpretationen gekommen sein. Es erscheint daher besser, an der hergebrachten, durch schriftliche Dokumente belegten Version festzuhalten.
Der auf diesem Portal präsentierte Brief an Heinrich Bullinger entstand während Johann Philipps Parisaufenthalt. Johann Philipps lateinischer Stil ist gepflegt und durchaus ansprechend. Seine am Anfang aufgeführte Begründung, warum er den Reformator erst jetzt schreibe – der Mangel an Reisenden, die man um Botendienste bitten könnte – verweist auf grundsätzliche Probleme im Briefverkehr der Frühen Neuzeit. Johann Philipp verspricht dem Antistes, ihm keine schon bekannten Fakten zu erzählen und legt damit eine löbliche, im Briefwesen nicht unerwünschte und gattungstypische brevitas (Kürze) unter Beweis. Er berichtet von seinem unerquicklichen und nur mässig erfolgreichen zweimonatigen Aufenthalt am Königshof in Amboise und verbindet das mit einer entnervten Bemerkung über die Desorganisation des französischen Hofes, der darin die deutschen Fürstenhöfe noch übertreffe. Im zweiten Hauptteil des Briefes schildert er sein derzeitiges Quartier, das er im Hause des Advokaten am Pariser Parlament und Kryptocalvinisten Jean Amariton aufgeschlagen hat. Die beiden anderen Gäste, ein Pole und ein Franzose, entsprechen seinem eigenen sozialen Milieu; sie werden jeweils von ihrem Privatlehrer begleitet, was Rückschlüsse auf ihr mutmasslich noch recht jugendliches Alter zulässt. Johann Philipp erwähnt am Rande, dass er einen Diener bei sich hat. Sehr deutlich wird, dass er auf eine geistig anregende Umgebung Wert legt; dafür zahlt er gerne einen höheren Preis. Seinen Schweizer Landsleuten macht er zum Vorwurf, dass sie sich gerne Wirtsleute aus niederen Milieus aussuchen, weil sie dann treiben können, was sie wollen (im impliziten Umkehrschluss macht er durch diesen Tadel deutlich, was für ein seriöser junger Herr er selbst ist). Am Ende erwähnt er noch kurz zwei aktuelle Nachrichten: die bevorstehende Heirat des Königs von Navarra und die bald zu erwartende Niederkunft der französischen Königin. Besonders der erste Punkt ist in der Rückschau von Bedeutung. Anders als von Johann Philipp erwartet, sollte die Hochzeit zwischen dem Calvinisten Heinrich III. von Navarra (1553-1610) und der katholischen französischen Prinzessin Margarete von Valois (1553-1615) nicht Ende Juni, sondern erst am 18. August 1572 in Paris stattfinden. Zahlreiche Hugenotten waren im Gefolge Heinrichs aus diesem Anlass nach Paris gekommen. Eine gespannte Atmosphäre lag über der Stadt. Am 22. August scheiterte ein von der Königinmutter Katharina von Medici (1519-1589) veranlasstes Attentat auf den calvinistischen Admiral Gaspard II. de Coligny (1519-1572), das allgemein Unruhe auslöste. Katharina und andere übten Einfluss auf König Karl IX. (1550-1524) aus, präventiv gegen Coligny und weitere Hugenottenführer vorzugehen, von denen sie Racheakte befürchteten. Karls spontane Entscheidung ging über diese Bitten letztlich noch hinaus. So lautet die traditionelle Ansicht über die Kausalität der damaligen Ereignisse, die aber mittlerweile nicht mehr unumstritten ist. Wie auch immer die Verantwortlichkeit der einzelnen historischen Akteure zu beurteilen ist: in der Nacht vom 23. auf den 24. August fand jedenfalls das Massaker an den Protestanten statt, an dem sich auch katholische Schweizergardisten in königlichen Diensten rege beteiligten. Coligny und viele andere starben, Heinrich von Navarra und der reformierte schweizerische Adelige Johann Philipp von Hohensax überlebten. Diese Dramatik sich überschlagender Ereignisse konnte sich der junge Edelmann auf den Tag genau vier Monate zuvor natürlich noch nicht ausmalen.
Bibliographie
Aebi, R. A., «Leben und Taten des Freiherrn Johann Philipp von Hohensax 1550-1596», Unser Rheintal (1966), 95-103.
Kessler, N., «Gereimtes und Ungereimtes über Johann Philipp von Hohensax: zum 400. Todestag des letzten bedeutenden Freiherrn aus dem Hause Sax-Hohensax», Werdenberger Jahrbuch 9 (1996), 276-290.
Reich, H. J., «Wie ist Johann Philipp von Hohensax wirklich zu Tode gekommen?», Werdenberger Jahrbuch 19 (2006), 52-65.
Zeller-Waldmüller, H., «Johann Philipp, Freiherr von Hohensax, Herr zu Sax und Forstegk», Jahrbuch für schweizerische Geschichte 3 (1878), 51-138.
Online zugänglich und einsehbar unter Bullinger Digital (https://www.bullinger-digital.ch/, hier: https://www.bullinger-digital.ch/letter/8874#highlight=%7B%22address.person.fullName%22%3A%5B%22Hohensax%22%5D%2C%22address.corr_type.de%22%3A%5B%22Absender%22%5D%2C%22address.person.alias.fullName%22%3A%5B%22Hohensax%22%5D%7D. Insgesamt sind dort 13 Briefe von Johann Philipp und Hohensax aus den Jahren 1564 bis 1575 gelistet; davon entstanden fünf 1572 in Paris.
Der folgende biographische Überblick stützt sich auf Zeller-Waldmüller (1878), 54-92. Der Kurzüberblick von A.-M. Deplazes-Haefliger, «Sax-Hohensax, Johann Philipp von», Historisches Lexikon der Schweiz, Onlineversion vom 21.02.2011, https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/048767/2011-02-21/ sowie die biographischen Ausführungen in Arbeiten wie Kessler (1996) und Reich (2006) stützen sich ebenfalls erkennbar auf diese Studie und bringen diesbezüglich nichts Neues (mit Ausnahme der in den beiden letztgenannten Arbeiten behandelten Frage nach den genauen Todesumständen; s. dazu unten Anm. 14).