Das Erdbeben vom 8. [18.] September 1601
Traduction (Allemand)
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Da die reformierten Gebiete die Übernahme des verbesserten gregorianischen Kalenders von 1582 aufgrund dessen katholischer Herkunft lange verweigerten, folgt Gerber in seiner Zeitangabe mit dem 8. September dem julianischen Kalender. Dessen Differenz zum gregorianischen Kalender (18. September) betrug damals zehn Tage Rückstand.
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Zu Fries s. unsere Einleitung bzw. F. Mauelshagen, «Fries, Johann Jakob», Historisches Lexikon der Schweiz, Onlineversion vom 18.04.2006, https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/046666/2006-04-18/.
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Der lateinische Text spricht von Basilica. Aufgrund Friesens enger Bindung an das Grossmünster dürfte es sich um diese Kirche gehandelt haben. Die im lateinischen Text genannte Funktion Aedilis entspricht laut dem Mittellateinischen Wörterbuch, Bd. 1 (1967), 290, Eintrag «aedilitas», einem Aufseher bzw. dem stellvertretenden Propst eines Kanonikerstiftes (auch das passt zum Grossmünster, dessen Professuren auf alten Chorherrenpfründen basierten). Weitere Quellenzeugnisse für eine derartige Aedilitas Friesens konnten wir nicht finden, ebenso wenig für die Erdbebenschäden am Grossmünster. Mayer-Rosa (2015) erwähnt bezüglich des Erdbebens von 1601 «Gebäudeschäden bis Zürich».
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Im Original «Cynthia»; nach dem Berg Kynthos (lateinisch Cynthus) auf der Insel Delos, wo Apoll und Artemis (die mitunter auch als Mondgöttin verehrt wurde) geboren wurden.
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Einen besonderen Schrecken dieses Bebens machte es sicher aus, dass es in der Nacht stattfand.
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Tatsächlich soll nahe Engelberg eine grössere Menge Felsgestein herabgestürzt sein; s. dazu Schwarz-Zanetti/Deichmann/Fäh (2006), 17.
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Also die Fische (vgl. das Folgende).
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Tatsächlich ist auch durch andere Zeugnisse belegt, dass im Epizentrum in Unterwalden und am Vierwaldstättersee «die [vom Beben ausgelösten] Wellenbewegungen […] Fische ans Ufer [warfen], die nur noch zusammengelesen werden mussten»; Schwarz-Zanetti/Deichmann/Fäh (2006), 17. Am weiter entfernt liegenden Zürichsee dürfte so etwas aber kaum passiert sein.
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Erst hier geht Gerber unmissverständlich auf Schäden ein, die wirklich in Zürich zu beklagen waren.
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Der Nordwind.
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Eine Anspielung auf Jes 40,12 (Vulgata): quis adpendit tribus digitis molem terrae, et libravit in pondere montes, et colles in statera? – «Wer wog die Masse der Erde mit drei Fingern und wog mit Gewichten die Berge und in einer Waage die Hügel?» Der Rückgriff auf die Vulgata ist hier nötig, weil sich von den modernen Bibelübersetzungen die Verwandtschaft unserer Stelle mit Jes 40,12 schwerer erkennen lässt (Einheitsübersetzung 2016: «Wer misst den Staub der Erde mit einem Scheffel? Wer wiegt die Berge mit einer Waage / und mit Gewichten die Hügel?»).
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Die Bedrohung durch die osmanische Expansion und die daraus resultierende Türkenfurcht war bekanntlich ein Signum dieser Epoche. S. dazu etwa unser Dossier zu Theodor Biblianders Türkenschrift und Koranübersetzung. «Skythen» ist hier sicher nicht wörtlich zu verstehen, sondern allgemein im Sinne von Barbarentum; gemeint sind damit die Türken.
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Jener Ort, das heisst die von Sünden gereinigte Seele des Menschen.
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Nach dem Erdbeben wurde vom Bürgermeister sowie dem Grossen und Kleinen Rat ein Sittenmandat erlassen, das, wie viele andere im 17. Jh. erlassene Mandate auch, «zur Erneuerung des Grossen Mandats» (von 1530) dienen sollte; s. dazu etwa I. Spillmann-Weber, Die Zürcher Sittenmandate 1301-1797. Gelegenheitsschriften im Wandel der Zeit, Zürich, PKS, 1997, 30-31. Allgemein zu den in den eidgenössischen Orten üblichen Sittenmandaten, die der moralischen Regulierung des Alltagslebens dienen sollten (sie entsprechen insofern den andernorts verbreiteten Policey- bzw. Polizeiordnungen) s. P. Ziegler, «Sittenmandate», Historisches Lexikon der Schweiz, Onlineversion vom 19.12.2012, https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/016552/2012-12-19/.
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Typisch protestantisch ist an dieser Strophe, dass die Menschen in die Kirche gehen, um das Gotteswort in sich aufzunehmen (durch Bibellesung und Predigt).
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Zum Alkoholismusproblem der Frühen Neuzeit s. unsere Einleitung zu Rudolf Ambühls d. J. Gedicht gegen die Trunkenheit. Ausserdem geht Gerber hier auf lockere Tanzsitten sowie (damit verbunden) die rechte Sonn- und Feiertagsgestaltung ein. In den reformierten Gegenden der Schweiz herrschte eine tanzfeindliche Stimmung vor; s. dazu U. Pellaton, «Tanz», Historisches Lexikon der Schweiz, Onlineversion vom 28.01.2014, https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/011884/2014-01-28/.
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Das heisst wie der Zöllner (Zoll- und Steuerpächter, und damit raffgieriger Kollaborateur der römischen Besatzungsmacht) Zachäus, von dem sich Jesus in sein Haus einladen liess, und der danach die von ihm Geschädigten reichlich entschädigte und den Rest den Armen gab (vgl. Lk 19,1-10).
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Ein Kratersee nahe Cumae (italienisch Cuma) in Kampanien mit giftigen Ausdünstungen; galt traditionell als Zugang zur Unterwelt. Hier sinnbildlich für die Hölle, das Reich Satans, verwendet.