Fidelis von Sigmaringen Geistliche Exerzitien
Entstehungszeitraum: die geistlichen Aufzeichnungen des Fidelis begannen nach seinem Eintritt in den Kapuzinerorden (September 1612); die den von uns präsentierten Texten aus der Methodus vorangestellte Datumsangabe (1. Oktober 1612) spricht für eine zeitnahe Entstehung, für die Salutaris fidei professio dürfte das Gleiche gelten.
Editionen: Exercitia Spiritualia S. Fidelis a Sigmaringa, Ordinis Fratrum Minorum S. Francisci Cappucinorum, Missionis Apostolicae in Rhaetia Praefecti, et Sacrae Congregationis de Propaganda Fide Proto-Martyris, Freiburg i. Br., Johann Georg Felner, 1746; Exercitia Spiritualia S. Fidelis a Sigmaringa, Ordinis Fratrum Minorum S. Francisci Cappucinorum, Missionis Apostolicae in Rhaetia Praefecti, et Sacrae Congregationis de Propaganda Fide Proto-Martyris, Freiburg i. Br., Johann Georg Felner, 1753; Exercitia Seraphicae Devotionis quae inter propria manuscripta S. Fidelis a Sigmaringa Ord. Min. Fratrum Capucinorum Missionis Apost. in Rhaetia Praefecti ac Sacr. Congr. de Propaganda Fide Protomartyris reperta fuerunt, Rom, Johannes Zempel, 1756 (zweimal in einem Jahr); S. Fidelis a Sigmaringa Exercitia Seraphicae Devotionis cum Appendice Orationum ac Benedictionum […], hg. von M. Hetzenauer, Stuttgart, Joseph Roth, 1893; S. Fidelis a Sigmaringa Exercitia Seraphicae Devotionis cum Appendice Ortationum ac Benedictionum […], hg. von M. Hetzenauer, Mergentheim, Carl Ohlinger, [1893]; Exercitia Seraphicae Devotionis. Conscripsit S. Fidelis a Sigmaringa O. C., Sacrae Congr. De Propaganda Fide Protomartyr […], hg. von M. Hetzenauer, Mergentheim, C. Ohlinger, 1898.
Übersetzungen: Übersetzungen bzw. Teilübersetzungen existieren in deutscher (zahlreich), englischer, französischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer und spanischer Sprache.
Vorbemerkung
Fidelis von Sigmaringen gehört unzweifelhaft zu denjenigen Autoren dieses Portals, deren Bedeutung primär auf dem ausserliterarischen Gebiet liegt. Im Falle des Fidelis ist das umso augenfälliger, als (wie zu erläutern sein wird) seine gut 180 Jahre währende Hochschätzung als origineller spiritueller Autor auf einem Missverständnis beruhte. Doch Missverständnisse können auch über ihre Auflösung hinaus dauerhafte Folgen zeitigen, und eine solche unleugbare und nicht mehr aus der Welt zu bekommende Folge ist das Corpus der Exercitia spiritualia bzw. Exercitia seraphicae devotionis, die es hier vorzustellen gilt. Und selbst wenn es diese Exercitia nicht gäbe, Fidelis’ Bedeutung im religiösen Leben der Eidgenossenschaft alleine macht es nahezu unumgänglich, ihm auf diesem Portal einen Platz einzuräumen.
Fidelis von Sigmaringen: Leben, Tod und Heiligsprechung
Markus Roy (auch überliefert: Rey) wurde im September/Oktober 1578 im hohenzollerischen Sigmaringen (heute Baden-Württemberg) geboren als Sohn des wohlhabenden Gastwirts und späteren Sigmaringer Bürgermeisters Johannes Roy und dessen aus Tübingen stammender Frau Genoveva; sein Grossvater, Matthäus Raye, stammte aus Antwerpen und ist ab 1558 in Sigmaringen nachweisbar. Nach dem Tod des Vaters im Jahr 1591 verliess die Mutter die Familie und verheiratete sich in Ebingen wieder. Die lange vertretene Ansicht, sie sei bei dieser Gelegenheit zum Protestantismus zurückgekehrt, dem sie vor ihrer Ehe mit Johannes Roy angehört hatte, widerspricht den Quellen; wahrscheinlich war sie katholisch getauft, und mit Sicherheit starb sie als Katholikin. Markus Roy wuchs fortan unter der Vormundschaft seines ältesten Bruders auf. Er besuchte die städtische Lateinschule in Sigmaringen und das Jesuitenkolleg in Freiburg i. Br., wo er an der dortigen Universität ab 1598 studierte. Er erlangte dort 1603 den philosophischen Doktorgrad. Zwischen 1604 und 1610 begleitete er den jungen Freiherrn von Stotzingen und einige von dessen jungen adeligen Standesgenossen auf ihren standesgemässen Studienreisen (Kavalierstour) durch Frankreich, «Spanien» (wohl die spanischen Niederlande) und Italien (der bürgerliche Reisebegleiter hatte üblicherweise die Aufgabe, die Bildungsreise zu organisieren und seine Schützlinge vor allzu grossen Ausschweifungen zu bewahren). Kurz nach seiner Rückkehr promovierte Fidelis in Freiburg i. Br. 1611 zum Doktor beider Rechte (utriusque iuris, d. h. des römischen und des kanonischen Rechts) und arbeitete hierauf knapp ein Jahr bei der vorderösterreichischen Regierung in Ensisheim im Elsass. Der bereits zuvor als exemplarisch fromm bekannte Roy empfand den juristischen Arbeitsalltag jedoch als moralisch zutiefst abstossend und entschloss sich daher zu einer geistlichen Laufbahn, konkret: zum Eintritt in den Kapuzinerorden, den dritten Zweig der franziskanischen Männerorden, dem bereits einer seiner Brüder beigetreten war. Im September 1612 wurde er in Konstanz zum Priester geweiht, Ende des Monats begann er sein Noviziat im Kapuzinerkloster von Freiburg i. Br., das damals zur Provinz der Schweizer Kapuziner gehörte. Als Ordensnamen gab man ihm dort den Namen «Fidelis». Dem Spätberufenen wurden schon als Novizen Aufgaben anvertraut, die denen eines Subpriors entsprachen. Nach Absolvierung seiner theologischen Studien in den Kapuzinerklöstern von Konstanz und Frauenfeld wurde Fidelis vom Orden an verschiedenen Orten der heutigen Schweiz und Österreichs eingesetzt: als Prediger in Altdorf (1617), als Guardian in Rheinfelden (1618-1619), und in gleicher Funktion in Freiburg i. Üe. (1620-1621) und in Feldkirch (1619-1620; 1621-1622). Dort war er als Feldprediger auch für die Betreuung der im Kontext des Dreissigjährigen Krieges dort stationierten österreichischen Truppen zuständig, die im Oktober 1621 in den Prättigau einrückten, nachdem dort unter dem Einfluss radikaler reformierter Prädikanten und der Bündner Wirren ein österreichischer Landvogt hingerichtet worden war (der Prättigau war seit dem 15. Jahrhundert Teil der Habsburgischen Erblande, seine Gerichtsgemeinden waren indes Teil des Zehngerichtenbundes und damit des Freistaats der Drei Bünde). Die Österreicher entschieden, die bisher den mehrheitlich reformierten Prättigauern zugestandene Glaubensfreiheit zu annullieren und das Gebiet, wie auch die übrigen unter ihrer Kontrolle stehenden Teile Graubündens, zu rekatholisieren. Eine wichtige Funktion sollte dabei den Jesuiten, aber besonders auch den auf Predigten und Volksmissionen spezialisierten Kapuzinern zukommen. Fidelis war den österreichischen Truppen bereits im Spätherbst/Dezember 1621 nach Graubünden gefolgt und hatte in Maienfeld und Umgebung ansehnliche Missionserfolge durch Predigten und Religionsgespräche erzielt. Ende Januar 1622 begab er sich auf Geheiss der Schweizer Kapuzinerprovinz ins Prättigau, wo er von einem grossen Teil der Bevölkerung freilich als Teil der verhassten Besatzungsmacht wahrgenommen wurde; dementsprechend blieben seine Missionserfolge auf Einzelfälle in der gehobenen Gesellschaft beschränkt. Im April erliess der österreichische Oberbefehlshaber Alois Baldiron die von Fidelis verfassten Zehn Religionsartikel: diese zwangen die Prättigauer zwar nicht direkt zum Übertritt zum Katholizismus oder zum Besuch der Messe, verboten ihnen aber jede öffentliche und private Ausübung der reformierten Religion und verpflichteten sie zum Besuch der katholischen Missionspredigten und Christenlehren an den Sonn- und Feiertagen. Am 19. April 1622 wurde Fidelis von Rom aus zum Oberen der neugegründeten Rhätischen Kapuzinermission ernannt, doch dieses Dekret sollte ihn nicht mehr als Lebenden erreichen. Denn am 24. April 1622 war die angespannte Situation im Prättigau schliesslich eskaliert: während einer Predigt des Fidelis in der Kirche von Seewis drangen bewaffnete Bauern in das Gebäude ein und massakrierten die meisten der dem Kapuziner gegen dessen Wunsch als Schutzwache beigegebenen österreichischen Soldaten. Etwas später wurde auch Fidelis erschlagen, der von den Aufständischen aus der Kirche gezerrt und auf dem Friedhof mit Kolben- und Stockschlägen umgebracht wurde. Der Tote wurde vom Mesner der Kirche von Seewis nahe dem Friedhof beigesetzt. Nach der Niederschlagung des Prättigauer Aufstands durch die Österreicher konnte sein Leichnam im Herbst geborgen werden: sein Haupt, sein linker Unterarm und kleinere Gegenstände aus seinem Besitz gelangten ins Kapuzinerkloster von Feldkirch (das kleinere Reliquien an andere Klöster verschenkte), der restliche Leichnam wurde auf Wunsch des Churer Bischofs in die dortige Kathedrale gebracht, wo er bis heute liegt. Das aus Anlass seines Todes damals geöffnete Testament des Fidelis belegt, dass er ein gebildeter Mann war, denn es enthält einen Katalog der Bücher, die sich bei seinem Ordenseintritt 1613 in seinem Besitz befunden hatten; darunter waren etwa auch Werke Ciceros, Suetons, Vergils und Lucans.
Der gewaltsame Tod des Fidelis von Sigmaringen wurde von katholischer Seite aus von Anfang an als Martyrium um des Glaubens willen betrachtet, und die daraus resultierende Forderung nach seiner Kanonisation wurde durch verschiedene kirchlich anerkannte posthume Wunder unterstützt. Fidelis wurde als Protomärtyrer der in seinem Todesjahr gegründeten Congregatio de Propaganda Fide («Kongregation für die Verbreitung des Glaubens», d. h. für das katholische Missionswesen) betrachtet. Verschiedene Umstände (etwa die kurz nach seinem Tod durch Urban VIII. verschärften Kanonisierungsregularien mit mindestens 50-jähriger Wartefrist bis zur Beatifikation) trugen dazu bei, dass er erst am 4. März 1729 von Papst Benedikt XIII. selig- und am 29. Juni 1746 von Benedikt XIV., der dem Kapuzinerorden sehr gewogen war, heiliggesprochen wurde. Fidelis wurde somit der erste Heilige des deutschsprachigen Raums in der nachreformatorischen Ära. Er ist Stadtpatron von Feldkirch und Sigmaringen, Patron von Hohenzollern und des entsprechenden Teils der Erzdiözese Freiburg i. Br., Namensgeber und Patron der von zwei italienischen Kapuzinern gegründeten brasilianischen Kleinstadt São Fidélis, ein Patron der Juristen, ein Patron in Gerichtsangelegenheiten und ein Patron für die Ausbreitung des Glaubens; seine Verehrung hat daneben natürlich auch an vielen Orten Spuren – etwa in Form von Statuen und Gemälden – hinterlassen, wo der Kapuzinerorden tätig ist (oder tätig gewesen ist). Sein Andenken lebt ausserdem fort mit in einer mit seinem Festtag am 24. April verbundenen Bauernregel: «Wenn’s friert an Sankt Fidel, bleibt’s 15 Tag noch kalt und hell».
Fidelis als «Schriftsteller»: die Exercitia spiritualia bzw. Exercitia Seraphicae Devotionis
Erwähnen wir zunächst die Schriften des Fidelis, mit denen wir uns nicht beschäftigen. Erhalten sind sein (lateinisches) Professzeugnis, sein auf Deutsch verfasstes Testament, verschiedene (lateinische und deutsche) Brief und Brieffragmente, philosophisch-theologische Exzerpte und seine (mehrsprachige) Materialsammlung für Predigten mit eigenen Predigtmanuskripten. Diese Texte wurden teilweise erst im 19. und 20. Jahrhundert aus biographischem und wissenschaftlichem Interesse heraus gedruckt (teilweise in adaptierter Form), teilweise blieben sie bis heute unediert. Einige von Fidelis anonym veröffentlichte kontoverstheologische Schriften sind dem Namen nach bekannt, aber bisher verschollen. Die von ihm für den Prättigau verfassten Zehn Religionsartikel (auch als Religionsmandat bezeichnet) haben wir bereits weiter oben erwähnt.
Keinem dieser Texte war eine Aufmerksamkeit und Wirkungsgeschichte beschieden wie den Exercitia spiritualia bzw. Exercitia Seraphicae Devotionis («Geistliche Exerzitien» bzw. «Exerzitien seraphischer Andacht»), deren Erstpublikation im Jahr 1746 unverkennbar eine flankierende Massnahme zu Fidelis’ Heiligsprechung darstellte. Die Exercitia entstammen den handschriftlichen geistlichen Aufzeichnungen des Fidelis, die ursprünglich aus sechs Faszikeln bestanden. Vier davon liess Basilius Tanner, ein Freund des Fidelis und erster Prokurator im Kanonisationsprozess, sich zu einem kleinen Büchlein binden, das er nach der Unterbrechung des Prozesses im Jahr 1646 an seinen letzten Wirkungsort in Appenzell mitnahm, wo sie in der Bibliothek des Kapuzinerklosters in Vergessenheit gerieten, bis Adalbert Wagner sie im 20. Jahrhundert durch Zufall wieder entdeckte. Die zwei übrigen Faszikel müssen bei den Akten und Unterlagen in Chur oder Konstanz verblieben sein. Sie bildeten die Textgrundlage der Exercitia-Ausgabe, die der Kapuzinerpater Maximilian von Wangen, Postulator im Heiligsprechungsprozess, im Jahr 1746 unter dem Titel Exercitia spiritualia («Geistliche Exerzitien») und als Werk des Fidelis im Druck herausgab; danach sind diese beiden Faszikel spurlos verschwunden. Maximilian von Wangen widmete seine Ausgabe dem Rektor und den Professoren der Universität Freiburg im Breisgau. Der von ihm gewählte Titel Exercitia spiritualia erinnert (wohl nicht zufällig) an die berühmten Exercitia spiritualia (1548) des Ignatius von Loyola. Diese beeinflussten die geistlichen Übungen auch in den Orden der franziskanischen Tradition, deren teilweise sehr erfolgreiche spirituelle Autoren daneben aber auch auf ihre eigene Tradition zurückgriffen. Man geht wohl nicht fehl, wenn man Maximilian von Wangen das Ziel zuschreibt, Fidelis von Sigmaringen ihnen an die Seite zu stellen und ihn posthum als einen grossen geistlichen Lehrer zu etablieren.
Die Exercitia lassen sich in zwei Partien gliedern: einen «Einführungstraktat» und einen «Kommuniontraktat». Der Einführungstraktat bietet zunächst eine Methodus betitelte Partie, in der es darum geht, sich neun für das Ordensleben wichtige Tugenden durch Gebetsübungen anzueignen (oratio – richtiger Gebetsgeist, contritio – Bussgesinnung, veritas – Wahrhaftigkeit, humilitas – Demut, oboedentia erga praelatos – Gehorsam gegenüber den geistlichen Vorgesetzten, patientia – Geduld, gratitudo – Dankbarkeit, austeritas – Strenge gegen sich selbst, caritas et amor proximi – Nächstenliebe). Darauf folgt eine Praxis, auf die sieben Wochentage verteilte Betrachtungen über Leben, Heilswirken und besonders auch Leiden Christi, die an jedem Tag im Zeichen einer bestimmten Tugend stehen (z. B. Donnerstag: mansuetudo – Milde). Im Kommuniontraktat findet man Betrachtungen und Gebete zur inneren Vorbereitung auf die heilige Messe (u. a. wieder mit Texten für die einzelnen Wochentage) und Danksagungen für den Zeitpunkt nach der Messe (bzw. der Kommunion). Am Ende steht ein umfangreiches Foedus animae fidelis cum Deo ictum, ein Gebet, mit dem die Seele des Gläubigen sich Gott aufopfert, gleichsam «einen Bund mit ihm schliesst», wie der Titel dieses Abschnitts es ausdrückt. Beide Teile der Exercitia können je für sich alleine bestehen, bilden aber zusammen keine Einheit und kein vollständiges Ganzes, was wenig überrascht, da sie ja nur einen Teil der geistlichen Aufzeichnungen des Fidelis darstellen.
Diese Tatsache stellte für eine freundliche Aufnahme der Exercitia aber offensichtlich kein Hindernis dar. Bereits 1753 veröffentlichte Maximilian von Wangen eine weitere (unveränderte) Ausgabe heraus. Der damalige Ordensgeneral der Kapuziner, Serafin von Ziegenhals, begrüsste Maximilian von Wangens Editionsleistung und gestattete am 7. Januar 1756 (Facultas) den Nachdruck der Exercitia in allen Sprachen. 1756 erschienen deshalb beim Buchdrucker Johannes Zempel in Rom eine noch heute in vielen Bibliotheken nachweisbare Ausgabe des lateinischen Textes und ferner eine italienische und eine spanische Übersetzung. Diese Ausgabe, an deren Beginn eine ebenso demütige wie ausschweifende Widmungsvorrede der vorderösterreichischen Ordensprovinz an ihren General steht (p. v-xi, vermutlich von Maximilian von Wangen verfasst), prägte die alternative Bezeichnung des Werkes als Exercitia seraphica devotionis («Exerzitien seraphischer Andacht»), was sicher mit Blick auf die häufige Bezeichnung des heiligen Franz von Assisi als Pater seraphicus und der franziskanischen Orden als Fratres seraphici und (in Verbindung damit) vielleicht mit Rücksicht auf den Ordensnamen des Generalministers (Serafin) geschah. Von Papst Benedikt XIV. hatte der Ordensgeneral zuvor einen Ablass von jeweils 60 Tagen für alle Ordensangehörigen erlangt, die sich mindestens eine Viertelstunde in andächtiger Weise mit den Exercitia beschäftigten; das entsprechende Reskript vom 23. Dezember 1755 wurde ebenso wie die den Nachdruck in allen Sprachen gestattende Facultas des Generalministers fortan den Ausgaben der Exercitia vorangestellt (1756: p. xii-xiv). Das Bestreben, das kleine Buch zum Teil der alltäglichen spirituellen Ordenspraxis zu machen, ist dabei unverkennbar. Neuausgaben im späten 19. Jahrhundert und zahlreiche (vollständige oder teilweise) Übersetzungen zeugen vom hohen Rang, den diese Schrift lange genoss. Noch der Tiroler Kapuzinerpater Michael Hetzenauer (1860-1928), der 1893 und 1898 die bisher letzten lateinischen Editionen herausgab, spendete ihnen höchstes Lob:
Habes exercitia in manibus, benevole lector, quae sanctus Fidelis a Sigmaringa a prima statim die sui in sacrum ordinem ingressus latino sermone conscribere coepit itaque in rem transferebat, ut fidelis usque ad mortem exsistens coronam vitae meruerit obtingere. Primo quasi aspectu nihil egregii continere videntur. Attamen intentis, ut aiunt, oculis consideranti sunt margaritae, quibus delectabatur gloriosus pontifex Benedictus XIV.; sunt carbones succensi ab inspirante Deo uno et trino, quibus ora ac corda mundantur; sunt species quaedam aromatica, quae integra quidem nullius esse videtur odoris, trita autem naturalis vim suavitatis emittit.
Wohlgesonnener Leser, Du hältst in Deinen Händen die Exerzitien, die der heilige Fidelis von Sigmaringen am ersten Tag seines Ordenseintritts niederzuschreiben begann und derart in tatsächliches Handeln umsetzte, dass er sich als treu bis zum Tode erwies und sich so die Krone des Lebens verdiente. Auf den ersten Blick scheinen sie nichts Grossartiges zu enthalten. Aber für den, der sie aufmerksam betrachtet, sind sie Perlen, an denen schon der glorreiche Papst Benedikt XIV. seine Freude hatte; sie sind Kohlen, die der dreieinige Gott durch seine Inspiration zum Lodern gebracht hat, die Mund und Herz reinigen; sie sind aromatische Spezereien, die im unberührten Zustand nach nichts zu riechen scheinen, wenn man sie reibt aber starken Wohlgeruch verströmen.
Wie der Exercitia-Forscher und Kapuziner Valerian Zimmermann im Jahr 1926 feststellte, trugen «[d]ie kurze, genaue Prägung der Gedanken, das leicht verständliche, fließende Latein und, bei aller Beschränkung, der reiche, gediegene Inhalt» zur Beliebtheit der Schrift inner- und ausserhalb des Kapuzinerordens bei. Seine Forschungen sowie die weiterer gelehrter Kapuzinerpatres brachten allerdings die Erkenntnis, dass es sich bei den Exercitia keineswegs um eine eigenständige Schöpfung des Fidelis handelte. Vielmehr handelt es sich um seine private Zusammenstellung (und teilweise Modifikation) von Lesefrüchten aus der ihm zugänglichen geistlichen Literatur seiner Epoche. Manche Forscher betonten ungeachtet dessen, und nicht zu Unrecht, dass die Schrift dennoch wertvolle Rückschlüsse auf Persönlichkeit und Denken des Heiligen zulässt. Auf die Ergebnisse ihrer Forschungen zurückgreifend, weisen wir auf die textlichen Abhängigkeiten der Exercitia im Apparatus fontium unserer lateinischen Textedition hin. Für den Teil Methodus virtutum habitus citius in anima plantandi («Eine Methode, sich tugendhafte Verhaltensweisen rascher in den Geist einzupflanzen»), dem der Grossteil der von uns präsentierten Ausschnitte aus den Exercitia (genauer: aus dem «Einführungstraktat») entstammt, zog Fidelis das Werk Exercitiorum spiritualium triplicis viae: purgativae scilicet, illuminativae et unitivae des französischen Kartäusers Jean-Michel de Coutances (†1600, auch: de Vesly) zurate. Die von uns ebenfalls in unsere Auswahl aufgenommene Salutaris fidei proessio («heilbringendes Glaubensbekenntnis»; aus dem «Kommuniontraktat») entnahm er einem Werk des flämischen Priesters Simon Verepaeus (1522-1598). Fidelis hat diese Texte teils völlig unverändert, teils mit mehr oder weniger grossen Modifikationen übernommen. Den Gründen für seine Textanpassungen im Detail nachforschen zu wollen, wäre wohl vergebliche Liebesmüh. In einem Fall scheint uns aber die Erklärung auf der Hand zu liegen: Wenn aus dem einfachen si…dixero vel egero («wenn ich sagen oder tun sollte, was dem katholischen Bekenntnis widerspricht») bei Verepaeus bei Fidelis ein si…dixero, egero, statuero vel cogitavero («wenn ich…etwas sagen, tun, feststellen oder denken sollte») wird, dann spricht daraus wohl der Wille des geschulten Juristen, alle möglichen Eventualitäten eigener Fehlbarkeit zu berücksichtigen und sich gegenüber Gott noch präziser zu äussern als der Vorlagentext. Bei den beiden hier aufgeführten Quellenautoren des Fidelis handelt es sich um keine Autoren der franziskanischen Tradition, wie er überhaupt bei seinen Aufzeichnungen primär ausserfranziskanische Schriftsteller berücksichtigt hat.
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts scheint das Interesse an Verwendung und Nachdruck des lateinischen Texts der Exercitia erloschen zu sein. Ob dabei eine kausale Verbindung zur wissenschaftlichen Erforschung seiner Genese vorliegt, wird sich kaum entscheiden lassen; entscheidender dürfte sich der Zusammenbruch der Lateinkultur im römischen Katholizismus seit etwa 1960 ausgewirkt haben. Für diese Erklärung spricht, dass zumindest in Übersetzung einzelne Texte aus den Exercitia auch in diesem Zeitraum noch nachgedruckt wurden.
Fidelis hatte sicher nie vor, seine an die eigenen Bedürfnisse und Ansichten angepasste Kompilation von Gebets- und Betrachtungstexten im Druck zu veröffentlichen. Es waren erst seine Ordensbrüder und Verehrer im 18. Jahrhundert, die diesen Schritt taten, beginnend mit dem Postulator Maximilian von Wangen. Unbefangen hielten sie die ihnen vorliegende Texte für originäre Schöpfungen des Fidelis, und knapp 180 Jahre hat niemand ihnen widersprochen, denn die Bücher des 16. Jahrhunderts, aus denen Fidelis schöpfte, waren offensichtlich in gründliche Vergessenheit geraten. Nicht unter dem Namen des Jean-Michel de Coutances oder des Simon Verepaeus haben die in unserer Auswahl präsentierten Texte in diesem Zeitraum und weit darüber hinaus, teilweise bis heute, eine betrachtende und betende oder auch nur wissenschaftlich oder einfach allgemein an der Gestalt des Fidelis interessierte Leserschaft erreicht, sondern unter dem Namen des Fidelis, und mit all den kleinen und grösseren Modifikationen, die er an ihnen vornahm. Nur diesem Missverständnis war es zu verdanken, dass sie ab 1746 nicht weiter ungelesen und vergessen dahinschlummerten, sondern eine lebendige Wirkung entfalteten. Untrennbar sind sie seither mit seinem Namen verbunden, und unzweifelhaft geben sie Einblick in Denken, Glauben und Beten einer der bedeutendsten religiösen Gestalten der bündnerischen und schweizerischen Geschichte.
Bibliographie
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